
# Aushilfen mit neuer Kostenspalte

**Teaser / Vorspann (2-4 Saetze):** Anfang Juli 2026 meldeten Branchenmedien wie HOGAPAGE, Tageskarte, Tophotel und Magazin KÜCHE sowie mehrere DEHOGA-Landesverbände: Minijobs sollen nach Signalen aus dem Koalitionsausschuss wohl erhalten bleiben. Im Reformpapier der Bundesregierung steht zugleich eine Erhöhung der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent. Für Restaurants, Hotels, Biergärten und Eventbetriebe heißt das nicht Panik, sondern: den eigenen Aushilfsplan einmal sauber nach Funktion, Kosten und Abhängigkeit sortieren.

## TL;DR

- Minijobs sind nach bisherigem Stand politisch nicht vom Tisch, ein fertiges Gesetz ist daraus am 10. Juli 2026 aber noch nicht geworden.
- Die geplante Pauschalsteuer von fünf statt zwei Prozent verteuert Minijobs auf Arbeitgeberseite, wenn der Betrieb diese Steuer trägt.
- Bei einem 603-Euro-Minijob entstehen dann 18,09 Euro Mehrkosten pro Monat, sofern der Arbeitgeber die Pauschsteuer übernimmt.
- Betriebe sollten jede Aushilfe nach Peak, Reserve, Kern und Saison einordnen, bevor sie Stunden kürzen oder Verträge umbauen.

Der Samstagabend riecht nach warmem Stein, Zitronenscheiben und frischem Pils. Auf der Terrasse rücken die Tische enger. Im Hotel füllt sich am nächsten Morgen das Frühstücksbuffet. Im Bankett klirren Gläserkörbe hinter der Bar.

Genau dort stehen oft Menschen, die auf dem Papier klein wirken: Minijobberinnen, Aushilfen, Nebenjobber. Im Betrieb sind sie die zweite Hand am Tablett, der Runner an der Eventbar, die Frühstückskraft am Sonntag oder die Person, die einspringt, wenn Wetter, Reservierungsbuch und Krankenstand gleichzeitig drücken.

Nach der politischen Debatte um ein mögliches Minijob-Aus klingt der Erhalt erst einmal nach Entspannung. Doch ganz kostenlos wird diese Entspannung voraussichtlich nicht. Im Papier der Bundesregierung vom 2. Juli 2026 ist die höhere Pauschalsteuer bereits angelegt. Aus zwei Prozent sollen fünf Prozent werden.

Das klingt nach Lohnbüro. Im Dienstplan wird es sehr konkret.

## Entwarnung mit Haken

Der DEHOGA bewertet den geplanten Erhalt der Minijobs positiv, kritisiert aber die Verteuerung. Das passt zur Lage vieler Betriebe: Aufatmen auf der einen Seite, Taschenrechner auf der anderen.

Laut DEHOGA hängen im Gastgewerbe rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte an diesem Modell. Die Zahl ist eine Branchenangabe, beschreibt aber einen vertrauten Alltag. Minijobs sitzen nicht am Rand des Betriebs. Sie stecken in Abendstunden, Wochenenden, Biergartensaison, Veranstaltungen, Frühstücksspitzen und Ausfallreserven.

Für deutsche Betriebe geht es damit um Planung. Für Österreich und die Schweiz ist die Debatte eher ein Signal aus dem Nachbarmarkt, keine direkt übertragbare Rechtslage.

## Nicht jeder Minijob ist gleich

Der wichtigste Schritt kommt vor jeder schnellen Reaktion: unterscheiden.

Eine Aushilfe, die bei gutem Wetter von 18 bis 22 Uhr im Biergarten läuft, fängt eine Spitze ab. Eine Person, die jeden Sonntag das Frühstück für 80 Zimmer mitträgt, liegt näher am Kernbetrieb. Ein Bar-Back beim Bankett, der Eis, Gläser und Nachschub sichert, verhindert Stau. Eine Spülhilfe am Abend hält Tempo, ist aber nicht automatisch dieselbe Art von Schlüsselrolle.

Wer den Dienstplan baut, sollte deshalb auch Namen und Stunden zählen. Sinnvoller ist eine kurze Sortierung: Peak, Reserve, Kern, Saison.

Peak heißt: Diese Stunden entstehen durch Stoßzeiten. Reserve heißt: Die Person fängt Ausfälle oder Zusatzgeschäft ab. Kern heißt: Ohne diese Kraft wackelt ein regelmäßiger Ablauf. Saison heißt: Der Bedarf kommt aus Biergarten, Terrasse, Ferien, Messe, Weihnachtsgeschäft oder Eventkalender.

Eine Spalte in der Personalliste reicht oft schon, damit aus Bauchgefühl eine Arbeitsgrundlage wird.

## Drei Prozentpunkte rechnen sich klein, aber nicht weg

Die Minijob-Grenze liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich. Sie hängt am Mindestlohn von 13,90 Euro. Bei Mindestlohn ergibt das nach der Minijob-Zentrale rund 43,38 Stunden im Monat.

Die geplante Änderung betrifft die Pauschalsteuer. Aktuell kann die einheitliche Pauschsteuer für gewerbliche Minijobs zwei Prozent betragen und wird üblicherweise vom Arbeitgeber abgeführt. Geplant sind fünf Prozent.

Die Differenz sind drei Prozentpunkte. Bei einem Minijob am Monatslimit von 603 Euro macht das 18,09 Euro zusätzlich im Monat. Bei zehn Minijobbern am Limit wären es 180,90 Euro monatlich, bevor andere Abgaben, Lohnänderungen oder organisatorische Kosten betrachtet werden.

Das kippt nicht allein ein Geschäftsmodell. Aber in einer Branche, in der zwei Zusatzkräfte am Samstag, ein längerer Frühstücksdienst und eine Krankheitsvertretung schnell zusammenlaufen, gehört der Betrag in die Kalkulation.

Zumal die Pauschsteuer nur ein Teil der Arbeitgeberkosten ist. Dazu kommen pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen, Unfallversicherung, Einarbeitung, Kleidung, Personalessen, Verwaltung und die Zeit für Planung und Kontrolle.

## Der kurze Check vor dem nächsten Plan

Ein brauchbarer Minijob-Check muss nicht lang sein. Er sollte nur ehrlich sein.

Welche Aufgabe erledigt die Person konkret? Zu welcher Uhrzeit wird sie gebraucht? Passiert das jede Woche oder nur bei Wetter, Messe, Hochzeit, Ferien oder Fußballabend? Fällt bei Ausfall nur Komfort weg, oder steht ein Ablauf? Gibt es Ersatz? Läuft jemand regelmäßig nahe an der 603-Euro-Grenze?

Gerade die letzte Frage ist heikel. Wenn am Samstag die Terrasse voll ist, darf die Monatsgrenze nicht spontan zur Nebensache werden. Mindestlohnstunden, Arbeitszeitdokumentation und Abrechnung müssen zusammenpassen.

Für den ersten Überblick reichen oft fünf Felder je Person: Aufgabe, Regelmäßigkeit, Monatsverdienst, Stundenpuffer, Vertretung.

## Wenn der Minijob zu klein wird

Manche Minijobs sind echte Spitzenhilfe. Andere sind Stammstellen mit kleinem Etikett.

Wenn eine Person regelmäßig fast am Limit arbeitet, immer dieselbe Schlüsselaufgabe übernimmt und fest im Monatsplan steht, sollte der Betrieb Alternativen prüfen lassen. Ein Midijob beginnt 2026 bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich. Für wiederkehrende Kernschichten kann ein Teilzeitvertrag sauberer sein. Für echte Saison- oder Eventspitzen kommt unter passenden Voraussetzungen kurzfristige Beschäftigung infrage. Bei Studierenden kann ein Werkstudentenmodell passen, wenn Status und Arbeitszeitregeln stimmen.

Das ist keine Entscheidung für den Pass zwischen zwei Bons. Lohnbüro, Steuerberatung oder Fachanwalt sollten prüfen, welches Modell arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich sauber ist.

Auch die Arbeitnehmerseite gehört in den Blick. Gewerkschaften und Arbeitsmarktexperten kritisieren Minijobs seit Jahren wegen sozialer Absicherung, Rentenansprüchen und Niedriglohnrisiken. Für Betriebe ist das vor allem ein Hinweis: Flexible Arbeit sollte sichtbar, geplant und kontrolliert organisiert sein.

## Klar reden, bevor Gerüchte laufen

Beschäftigte hören „Minijob wird teurer“ schnell als „mein Netto sinkt“ oder „mein Job fällt weg“. Nach DEHOGA-Einordnungen soll sich bei der diskutierten Pauschalsteuer-Erhöhung am Netto zunächst nichts ändern, wenn Arbeitgeber die Pauschsteuer tragen. Trotzdem ist die Gesetzgebung noch offen.

Eine knappe Ansage hilft: Der Minijob ist nach bisherigem Stand nicht gestrichen. Die Arbeitgeberkosten könnten steigen. Stunden und Grenzen werden sauber geprüft. Voreilige Kürzungen nach Gefühl gibt es nicht.

Für Schichtleitungen ist das genauso wichtig. Eine volle Terrasse rechtfertigt keine planlose Überschreitung. Ein Bankett braucht Reserven, aber keine Abrechnung auf Hoffnung.

Der Aushilfsplan bekommt vor allem eine neue Kostenspalte. Das nimmt ihm nicht die Flexibilität. Es zeigt nur besser, welche zwei Stunden wirklich Spitze sind und welche längst zum Rückgrat des Betriebs gehören.
