
# Kartenzahlung endet erst beim Abgleich mit der Bankauszahlung

**Teaser:** Drei Bons über 5, 25 und 80 Euro machen sichtbar, wie sich digitale Zahlungen an Theke, Tisch und Rezeption durch den Betrieb bewegen. Anlass sind Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums, über die Branchenmedien berichten: Ab 2027 ist nach dem damaligen Planungsstand neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit vorgesehen. Restaurants und Hotels gewinnen mit einem eigenen Test Klarheit über Gebühren, Trinkgeld, Stornos und den Ablauf bei Netzausfall.

## TL;DR

- Die berichteten Vorgaben aus Berlin befinden sich noch in der politischen Abstimmung.
- Das GastroNews-Rechenmodell vergleicht variable Gebühren bei Bons über 5, 25 und 80 Euro.
- Trinkgeld, Storno und Auszahlung erhalten eigene Testfälle.
- Ein Störungsplan ordnet Zuständigkeit, verfügbare Zahlarten und die Dokumentation offener Vorgänge.

Der erste Blick gilt dem politischen Planungsstand. Die [AHGZ](https://www.ahgz.de/hotellerie/news/bundesfinanzministerium-jetzt-kommt-die-kartenzahlungs-pflicht-320086), ein deutsches Fachmedium für Hotellerie und Gastronomie, und [food-service](https://www.food-service.de/maerkte/news/bezahlung-gastro-soll-kuenftig-kartenzahlung-anbieten-muessen-68013), ein deutsches Fachmedium für Gastronomie, berichten über Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums. Danach sollen Geschäfte, Restaurants und Dienstleistungsbetriebe neben Bargeld künftig mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten.

Die Eckpunkte wurden nach den Berichten noch zwischen Ministerien abgestimmt. Das Bundesfinanzministerium plant einen Gesetzentwurf für das Kabinett noch 2026; die Umsetzung ist für 2027 vorgesehen. Diese Angaben beschreiben politische Planung und keine geltende Akzeptanzpflicht.

Unternehmen sollen das digitale Verfahren grundsätzlich selbst wählen können, mindestens ein europäisches Verfahren soll akzeptiert werden. Die berichteten Eckpunkte nennen weder Umsatzgrenzen noch Vorgaben zu Mindestbeträgen oder zusätzlichen Gebühren für Kundinnen und Kunden. Vertrag, Gerät und spätere gesetzliche Regelung bestimmen die konkrete Umsetzung im Betrieb.

## Die Gebühren werden für drei Bonhöhen ausgerechnet

Für einen ersten Kostencheck nutzt das GastroNews-Rechenmodell drei typische Bonhöhen: 5 Euro für Kaffee und Kuchen, 25 Euro für ein Mittagessen und 80 Euro für ein Abendessen zu zweit. In die Tabelle kommen die tatsächliche Terminalmiete, Kosten für SIM-Karte oder Kassenanbindung sowie die Gebühr je Zahlung.

Bei einer variablen Transaktionsgebühr von 1,0 Prozent kostet der 5-Euro-Bon 0,05 Euro, der 25-Euro-Bon 0,25 Euro und der 80-Euro-Bon 0,80 Euro. Diese drei Werte sind ein GastroNews-Rechenmodell und bilden nur den prozentualen Anteil ab. Feste Transaktionsentgelte, Monatskosten und Zusatzleistungen ergänzt jedes Haus mit seinen Vertragskonditionen.

Der kleine Bon steht häufig für einen kurzen Vorgang an der Theke. Beim höheren Bon können geteilte Rechnungen oder Trinkgeld hinzukommen. Die Kostenrechnung hält Zahlungsweg, Gebühr und erwartete Auszahlung getrennt fest.

## Jeder Test umfasst auch Trinkgeld, Storno und Erstattung

Falls das Terminal einen Trinkgeldvorschlag anzeigt, erscheint er direkt nach dem Bonbetrag. Ein Referenzbon prüft, ob Trinkgeld auf Kassenzettel und Terminaljournal erscheint und wie der Tagesabschluss den Betrag führt.

Im Hotel kann ein Restaurantbon auf die Zimmerrechnung gehen, während der Gast später an der Rezeption per Karte zahlt. Ein eigener Test führt Betrag, Zahlart und Trinkgeld durch Restaurantkasse, PMS und Terminal.

Auch eine Rückzahlung erhält einen vollständigen Vorgang aus Ursprungsbon, Terminalbuchung und Erstattung. Kasse, Terminaljournal und Bankauszahlung lassen sich dadurch derselben Referenz zuordnen.

## Vertrag und Eingangshinweis nennen die akzeptierten Zahlarten

Der Vertrag hält fest, welche Karten, Wallets oder anderen digitalen Verfahren das Terminal akzeptiert. Er beschreibt außerdem Gebührenmodell, Auszahlungsrhythmus, Laufzeit, Kündigung, Geräteersatz und Support.

Ein Hinweis am Eingang, an der Kasse oder im Bestellprozess informiert Gäste über die verfügbaren Zahlarten. Für die Außenterrasse prüft das Team zusätzlich Mobilfunkempfang, Akkustand und den Rückweg des Geräts zur Ladestation.

Die Eckpunkte nennen ein europäisches digitales Verfahren, legen nach den Berichten jedoch keine einheitliche Zahlart für alle Unternehmen fest. Das Haus vergleicht seine Gästestruktur, den eigenen Bonmix und die bestehende Kassenanbindung mit den angebotenen Verfahren.

## Bei Netzausfall stehen Zuständigkeit und Ersatzwege fest

Der Störungsplan liegt am Terminal bereit. Er benennt die verantwortliche Person, die bei Ausfall von WLAN, Mobilfunk, Terminal oder Kassenverbindung entscheidet. Das Team kennt die verfügbaren Zahlarten sowie den Weg, offene oder später zu buchende Zahlungen zu dokumentieren.

Offline-Zahlungen kommen nur zum Einsatz, wenn Vertrag und Terminalfunktion sie erlauben. Ein geladenes Zweitgerät oder Barzahlung stehen als festgelegte Ersatzwege bereit. Der Service erhält eine kurze Information für Gäste.

Nach der Störung prüft die verantwortliche Person abgeschlossene Vorgänge und offene Buchungen. Ein Protokoll mit Uhrzeit, Gerät und betroffenem Bon hält fest, was nachgefasst wird.

## Am Ende müssen Kasse, Terminal und Bankauszahlung übereinstimmen

Das GastroNews-Arbeitsmodell führt jeden Referenzvorgang durch Kasse, Terminal, Trinkgeld, Storno und Tagesabschluss. Kassenbeleg, Terminaljournal, Gebührenabrechnung und erwartete Bankauszahlung liegen anschließend nebeneinander.

Abweichungen erhalten einen konkreten Vermerk, etwa eine ausstehende Auszahlung, eine abweichend berechnete Gebühr oder fehlendes Trinkgeld. Beim nächsten Testlauf trägt die verantwortliche Person für einen Bon Kassennummer, Terminalvorgang und angekündigten Auszahlungsbetrag in dieselbe Zeile ein.
