
# Ein Stadtranking macht noch kein nachhaltiges Tagungshotel

**Teaser:** Der GDS-Index 2026 bewertet Destinationen anhand nachprüfbarer Daten. Für Tagungshotels und Veranstaltungsorte entsteht daraus eine Vertriebsaufgabe: Umweltangaben im Angebot erhalten Messwert, Bezugsjahr, Geltungsbereich und Quelle. Eine kurze Nachweiskarte hält Stadtranking, Betriebskennzahl und Zertifikat getrennt.

## TL;DR

- Der GDS-Index bewertet Destinationen, keine einzelnen Hotels.
- Jede Umweltangabe erhält Messwert, Einheit, Bezugsjahr, Geltungsbereich und Quelle.
- Seit dem 27. September 2026 gelten in der EU nationale Maßnahmen zur Richtlinie (EU) 2024/825.
- Die Schweiz folgt bei Klima- und Umweltaussagen ihrem eigenen Rechtsrahmen.

„Energieeffizientes Tagungspaket“ steht schnell in einer Angebotsvorlage. Eine belastbare Zeile nennt darunter Messwert, Bezugsjahr, Geltungsbereich und Quelle. So können Veranstalter und Einkauf einordnen, was das Haus konkret belegt.

GDS-Movement, eine internationale Plattform für nachhaltige Destinationen und Veranstaltungen, bewertet im [GDS-Index 2026](https://www.gds.earth/index/top-40-cities/) Städte, Destination Management Organisations und touristische Wertschöpfungsketten. Helsinki erreichte 92,94 Prozent und Platz eins, Berlin 85,18 Prozent und Platz 14.

Diese Werte beschreiben die jeweilige Destination. Im Tagungsangebot erscheinen sie als Kontext, mit Index, Jahr und bewerteter Einheit. Energie- oder Abfallwerte eines einzelnen Hauses stehen auf einer eigenen Zeile.

## Der GDS-Index bewertet die Destination, nicht das einzelne Hotel

Die [GDS-Methodik 2026](https://www.gds.earth/wp-content/uploads/2026-GDS-Index-Methodology.pdf) umfasst 74 Indikatoren in den Bereichen Umwelt, Soziales, Lieferantenleistung und Destinationsmanagement. Sie verlangt unterstützende Nachweise und lässt eingereichte Daten in zwei Bewertungsrunden prüfen.

Für den MICE-Vertrieb, also Meetings, Incentives, Kongresse und Events, liefert das einen praktischen Impuls. Eine Destination kann Bedingungen für nachhaltige Veranstaltungen schaffen. Das einzelne Haus belegt zusätzlich seine Werte zu Energie, Abfall, Küche, Anreise oder Zertifikaten.

Eine Angebotszeile kann daher „Berlin, Platz 14 im GDS-Index 2026“ nennen. Die Karte des Tagungshotels führt daneben die eigenen Messwerte auf. Der Kunde erkennt sofort, wer oder was bewertet wurde.

## Messwert, Bezugsjahr und Quelle erklären jede Umweltangabe

Eine Nachweiskarte enthält Aussage, Messwert, Einheit, Bezugsjahr, Geltungsbereich, Quelle und verantwortliche Person. Vertrieb und Betrieb arbeiten damit an derselben Grundlage.

Die folgenden 18 Kilowattstunden sind ein Rechenbeispiel des GastroNews-Arbeitsmodells: „Tagungsbereich: 18 Kilowattstunden Strom je belegtem Tagungsraumtag im Kalenderjahr 2025.“ Ein Tagungsraumtag bezeichnet einen Raum, der an einem Kalendertag für eine Veranstaltung belegt war.

Die Quellenzeile verweist etwa auf Energiezähler, dokumentierten Verbrauchswert oder Abrechnung. Eine verantwortliche Person kann bei Rückfragen den Weg zu den Daten erklären.

Abfall lässt sich in Kilogramm je Veranstaltung oder je Teilnehmertag erfassen, sofern Zeitraum und Erfassung dokumentiert sind. 80 Teilnehmende an zwei Tagen ergeben 160 Teilnehmertage. Die Bezugsgröße steht direkt bei der Zahl.

## Jeder Messwert nennt, welche Teile des Tagungspakets er abdeckt

Ein Tagungspaket kann Raum, Technik, Kaffeepausen, Mittagessen und Übernachtung enthalten. Die Nachweiskarte benennt, welche dieser Bestandteile der Messwert abdeckt.

Der Stromverbrauch des gesamten Hotels bleibt ein Gebäudewert. Das Haus kann ihn als solchen ausweisen. Eine Aussage zur Einsparung eines einzelnen Meetings stützt sich auf eine passende Messung oder eine offen erklärte Berechnung.

Auch Abfallwerte aus Küche und Bankett erhalten Zeitraum und Standort. Angaben zur Anreise oder zu externen Transporten beruhen auf einer eigenen Datenquelle oder einer klar gekennzeichneten Schätzung. Die Karte vermerkt außerdem, ob Daten gemessen, berechnet oder von einem Dienstleister geliefert wurden.

Ein Zertifikat erscheint mit Aussteller, Gültigkeit, Standort und Umfang der Zertifizierung. Erst der Geltungsbereich entscheidet, welche Aussage sich daraus für ein Tagungspaket ableiten lässt.

## Neue EU-Regeln verschärfen die Anforderungen an Umweltwerbung

Die [Richtlinie (EU) 2024/825](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX%3A32024L0825) verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, ihre Umsetzungsmaßnahmen ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Sie ergänzt die Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken und betrifft unter anderem allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen über künftige Umweltleistungen.

Das deutsche [Umweltbundesamt](https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-regeln-schutz-vor-greenwashing) beschreibt die Umsetzung durch Änderungen im Wettbewerbs- und Verbraucherrecht. In Österreich verweist die [Wirtschaftskammer](https://www.wko.at/wettbewerbsrecht/umweltwerbung-unlauterer-wettbewerb) auf Änderungen des UWG.

In der Schweiz gilt die EU-Richtlinie nicht unmittelbar. Das [SECO, das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft](https://www.seco.admin.ch/de/grundlagen-uwg), verweist auf die seit 1. Januar 2025 geltende Regel, nach der falsche oder unbelegte Aussagen über Klimaauswirkungen unlauter sind. Vor Kampagnen, Siegeln oder Klimaversprechen prüft der Betrieb die Aussage für seinen Standort rechtlich.

## Vertrieb und Betrieb arbeiten mit denselben freigegebenen Nachweisen

Der Vertrieb verwendet Angaben aus aktuellen, freigegebenen Nachweiskarten. Betrieb, Technik, Küche und Housekeeping liefern die zugrunde liegenden Werte nach einem festen Kalender. Aussage, Datenblatt, Zertifikatsnachweis und Freigabe liegen zusammen.

Der Angebotsprozess hält fest, welche Umweltangabe an welchen Kunden ging. So führt eine spätere Rückfrage direkt zu Messwert, Quelle und Geltungsbereich.

Vor dem Versand hält die Vertriebsleitung die Angebotszeile zurück, bis die Nachweiskarte das Bezugsjahr und den Geltungsbereich ausweist.
