
# EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Booking.com wegen Betrugsrisiken und Werbekennzeichnung

**Teaser / Vorspann (2-4 Saetze):** Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren zu möglichen Verstößen der internationalen Unterkunftsplattform Booking.com gegen den Digital Services Act eröffnet, das EU-Regelwerk für digitale Dienste. Sie untersucht den Umgang mit betrügerischen Inseraten und Phishing sowie die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen. Für Hotels berührt das die Identität ihres Hauses, Nachrichten an ihre Gäste und die Darstellung ihrer Angebote.

## TL;DR

- Die Kommission prüft mögliche Versäumnisse bei der Bewertung und Begrenzung von Betrugsrisiken.
- Die Untersuchung umfasst falsche Unterkunftsinserate und Phishing mit Reservierungs- und Gästedaten.
- Ein weiterer Bereich betrifft die Erkennbarkeit bezahlter höherer Platzierungen als Werbung.
- Booking.com erklärt vollständige Kooperation mit der Kommission.

## Die EU prüft mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act

Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober 2026 die Eröffnung des Verfahrens gegen Booking.com veröffentlicht. Sie will feststellen, ob die Plattform ihren Pflichten nach dem Digital Services Act, kurz DSA, nachkommt. Dabei prüft sie die Bewertung von Risiken und die Maßnahmen, mit denen Booking.com diese begrenzt. Die [Kommissionsmitteilung wurde am 22. Oktober aktualisiert](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-investigate-how-bookingcom-combats-scams-and-fraud-under-digital-services-act).

Der Ausgang dieses Verfahrens ist offen. Seine Eröffnung stellt noch keinen abschließenden Rechtsverstoß fest. Eine Sanktion oder einen festen Endtermin nennt die Mitteilung nicht.

## Betrüger können sich als Unterkunftseigentümer ausgeben

Bei betrügerischen Unterkunftsinseraten geht es auch darum, wer ein Haus auf der Plattform anbieten darf. Nach einer Behördenauskunft gegenüber dem britischen Technologiemedium The Register können Personen sich als Eigentümer einer Unterkunft ausgeben, obwohl sie es nicht sind. Der [Bericht vom 21. Oktober](https://www.theregister.com/security/2026/10/21/eu-wants-bookingcom-to-check-out-of-its-scam-problem/5304413) erläutert damit einen der untersuchten Mechanismen.

Für einen Hotelbetrieb berührt das die eigene Identität. Ein Inserat kann bei Gästen den Eindruck erwecken, sie hätten es mit dem tatsächlichen Anbieter der Übernachtung zu tun. Sie wählen eine Unterkunft aus und verlassen sich darauf, dass hinter dem Angebot ein berechtigter Ansprechpartner steht.

Die Kommission untersucht, wie Booking.com betrügerische und regelwidrige Inserate behandelt. Dazu gehört die Frage, ob die Plattform die damit verbundenen Risiken ausreichend bewertet und wirksam begrenzt. Für Hotels betrifft dieser Bereich bereits den Moment, in dem ihr Haus als buchbares Angebot erscheint.

## Passende Reservierungsdaten können Zahlungsbetrug glaubwürdig machen

Der zweite Bereich reicht in die Kommunikation rund um eine vorhandene Reservierung. Die Kommission nennt Phishing unter Nutzung von Reservierungs- und Gästedaten. Phishing bezeichnet betrügerische Nachrichten, die Empfänger etwa zur Herausgabe von Daten oder zu Zahlungen bewegen sollen.

Laut der von [The Register wiedergegebenen Behördenauskunft](https://www.theregister.com/security/2026/10/21/eu-wants-bookingcom-to-check-out-of-its-scam-problem/5304413) können übernommene Unterkunftskonten dazu dienen, zusätzliche Zahlungen zu verlangen.

Ein hypothetischer Hotelgast erhält eine Zahlungsaufforderung mit passenden Reisedaten. Die Angaben stimmen mit seinem gebuchten Aufenthalt überein und können deshalb den Eindruck eines erwarteten Kontakts mit der Unterkunft verstärken. Das kann einer betrügerischen Forderung Glaubwürdigkeit verleihen.

An der Rezeption könnte der Gast diese Forderung mit dem Hotel in Verbindung bringen, obwohl dessen Team sie möglicherweise nie verschickt hat. Welche technischen Ursachen eine Kontoübernahme hat und woher die missbrauchten Daten stammen, bleibt im jeweiligen Fall zu klären. Aus dem beschriebenen Mechanismus lässt sich kein bestimmtes Datenleck ableiten.

## Die Kommission prüft die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen

Die Kommission prüft außerdem, ob Inserate, die gegen Bezahlung eine höhere Position erhalten, ausreichend als Werbung gekennzeichnet sind. Dieser Punkt betrifft die Transparenz bei der Auswahl einer Unterkunft, wie die [offizielle Mitteilung erläutert](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-investigate-how-bookingcom-combats-scams-and-fraud-under-digital-services-act).

Gäste sollen einordnen können, wenn eine hervorgehobene Position bezahlt wurde. Für Hotelteams geht es um die Darstellung ihrer Vertriebsangebote auf der Plattform. Die Untersuchung richtet sich darauf, ob die Kennzeichnung solcher Platzierungen diese bezahlte Sichtbarkeit ausreichend erkennen lässt.

Damit nimmt die Behörde neben dem Schutz vor Betrug auch die Informationen in den Blick, anhand derer Gäste Unterkunftsangebote auswählen. Ob Booking.com die einschlägigen Pflichten erfüllt, ist Gegenstand der Prüfung.

## Booking.com erklärt, mit der Kommission zusammenzuarbeiten

Booking.com teilte The Register mit, vollständig mit der Kommission zu kooperieren und sich konstruktiv mit deren Fragen auseinanderzusetzen. Sicherheit, Vertrauen und der Schutz persönlicher Informationen seien zentrale Prioritäten des Unternehmens. Die [Unternehmensstellungnahme ist im Bericht dokumentiert](https://www.theregister.com/security/2026/10/21/eu-wants-bookingcom-to-check-out-of-its-scam-problem/5304413).

Verfolgen Sie die veröffentlichten Verfahrensmitteilungen der Kommission daraufhin, ob sie neue Feststellungen oder Änderungen an Inseratsprüfung, Kontoschutz und Werbekennzeichnung dokumentieren.
