
# Mehrweg-Pflicht im Realitätscheck: Warum die Umsetzung hakt und was Gastronomen riskieren

**Teaser / Vorspann (2–4 Sätze):**  
Seit Anfang 2023 gilt für viele Gastronomiebetriebe die Pflicht, To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegbehältern anzubieten. Zwei Jahre später zeigt sich: Auf dem Papier klingt das gut – in der Praxis bleibt der Mehrweganteil erschreckend niedrig. Kontrollen decken große Lücken auf, und Bußgelder drohen. Dabei kann das Thema für die Branche nicht nur Stress, sondern auch Chancen bedeuten.

## 1. Einleitung: Das Gesetz, das keiner sieht?

Stellen Sie sich vor: Eine Kundin bestellt ihren Cappuccino zum Mitnehmen. Die Barista greift automatisch zum Einwegbecher, klappt den Deckel zu – fertig. Kein Hinweis, kein Schild, keine Nachfrage. Genau dieses Bild zeigt sich vielerorts, obwohl die Mehrwegangebotspflicht seit dem 1. Januar 2023 eigentlich klar vorschreibt: Wer groß genug ist, muss Mehrweg aktiv anbieten und sichtbar darauf hinweisen.

Ein bundesweiter Check der Verbraucherzentralen und Medienberichte wie der des [NDR](https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Mehrwegpflicht-fuer-Speisen-und-Getraenke-to-go-Ziel-verfehlt,mehrweg104.html) zeichnen ein klares Bild: Die Pflicht ist da, aber sie bleibt häufig unsichtbar. Oder wie es ein Vertreter der Deutschen Umwelthilfe pointiert formulierte: "Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, solange die Behörden nicht kontrollieren. Viele Gastronomen sitzen das Thema einfach aus."

Doch dieser Papiertiger bekommt gerade Zähne. Kommunen kündigen verstärkte Kontrollen an, und parallel steigen die Kosten für Einweg nach Einführung des Einwegkunststofffonds. Ein idealer Zeitpunkt also, um zu prüfen: Wo stehen Sie – und was droht, wenn man die Regeln ignoriert?

## 2. Die Fakten: Wer muss was anbieten?

Damit wir alle auf demselben Stand sind, hier die wichtigsten Grundlagen der Mehrwegangebotspflicht aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG §§ 33, 34) – kurz, übersichtlich und ohne Juristendeutsch.

Betroffen sind alle Betriebe, die  
• mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche haben und  
• mehr als fünf Beschäftigte.

Wichtig: Bei Filialketten zählt die gesamte Belegschaft, nicht die einzelne Filiale. Ein Franchise-Café mit drei Mitarbeitenden im Laden kann deshalb trotzdem pflichtig sein.

Kleinere Betriebe – etwa viele Imbisse oder Kioske – müssen keine eigenen Mehrwegbehälter vorhalten, aber sie müssen sogenannte "Fill-me"-Lösungen anbieten. Das heißt: Kundinnen und Kunden dürfen eigene Gefäße mitbringen und befüllen lassen. Auch dafür gilt eine Hinweispflicht.

Die Kernregeln im Überblick:  
• Der Preis für Speisen und Getränke im Mehrweg darf nicht höher sein als im Einweg.  
• Pfand darf erhoben werden – muss aber vollständig erstattet werden.  
• Für alle angebotenen To-Go-Größen muss eine entsprechende Mehrwegalternative vorhanden sein.  
• Und ganz entscheidend: Gäste müssen die Information deutlich erkennen können. Ein kleines Schild unter der Kaffeemaschine reicht nicht.

Eine verständliche Aufschlüsselung bietet der [Leitfaden von Recup](https://recup.de/leitfaden-mehrwegpflicht/) sowie die Hinweise der [IHK Bodensee-Oberschwaben](https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/branchen/gastgewerbe-und-tourismus/news/abfallvermeidung-gastro-pflicht-ab-2023-5476886).

## 3. Der Realitätscheck: Ernüchternde Zahlen

Wie gut funktioniert das Ganze in der Praxis? Die kurze Antwort: nicht gut genug.

Die Verbraucherzentrale Berlin prüfte 2024 insgesamt 60 Gastronomiebetriebe – nur neun boten tatsächlich ein funktionierendes Mehrwegmodell an. Im Bundesdurchschnitt liegt der Mehrweganteil laut WWF bei rund 1,6 Prozent. Das ist kaum mehr als ein statistisches Rauschen.

Ein häufiges Problem: Mehrwegbehälter sind zwar vorhanden, liegen aber "unter der Theke". Wer nicht aktiv danach fragt, bekommt weiterhin Einweg. Ein Verhalten, das Verbraucherschützer und die Deutsche Umwelthilfe scharf kritisieren. Letztere spricht gar von einem „Rohrkrepierer“, solange Behörden nicht konsequent kontrollieren.

Dabei wäre der Nutzen unbestritten. Jeden Tag fallen in Deutschland rund 770 Tonnen Verpackungsmüll allein durch Take-away an. Kommunen müssen jährlich rund 434 Millionen Euro aufwenden, um Einwegplastik einzusammeln und zu entsorgen. Dass der Gesetzgeber den Druck erhöht – etwa durch das Einwegkunststofffondsgesetz – ist daher kaum überraschend.

## 4. Hürden im Betriebsalltag

Wenn die Regel so klar ist – warum tun sich viele Betriebe trotzdem schwer? Die Gründe sind vielfältig und im Alltag absolut nachvollziehbar.

Logistisch sind Mehrwegbehälter eine Herausforderung. "Wohin mit dem schmutzigen Geschirr?" ist eine häufige Frage, besonders in kleinen Küchen. Pool-Systeme bringen zusätzliche Komplexität: Man nimmt Becher zurück, die aus anderen Läden stammen – und die Spülküche wird zum Nadelöhr.

Kosten sind ein zweiter Faktor. Monatliche Systemgebühren wirken auf den ersten Blick abschreckend, während Einwegverpackungen lange Zeit günstig waren. Doch diese Rechnung verändert sich: Durch den Einwegkunststofffonds steigen die Kosten für Einweg spürbar – und viele Hersteller geben ihre Abgaben bereits weiter.

Oft genannt werden auch Hygiene-Bedenken. Besonders das Befüllen mitgebrachter Gefäße sorgt für Unsicherheit: Was, wenn der Becher nicht sauber ist? Darf man ihn ablehnen? Die Antwort liefert das Merkblatt des Lebensmittelverbands (über eine einfache Websuche nach "Lebensmittelverband Merkblatt Coffee to go Mehrweg" zu finden). Es empfiehlt eine Sichtprüfung und die Nutzung eines Tabletts zur Übergabe. Kurz gesagt: Ja, es ist erlaubt und hygienisch machbar.

Hinzu kommt die Frage der Akzeptanz: Manche Gäste scheuen Pfand. Andere möchten keine App herunterladen. Wieder andere sind schlicht gewohnt, alles in Einweg mitzunehmen.

Dass es trotzdem funktionieren kann, zeigt ein praxisnahes Beispiel: "Am Anfang war es Chaos in der Spülküche, aber mittlerweile fragen die Stammgäste aktiv nach der Rebowl. Es spart uns Müllgebühren", beschreibt ein Gastronom aus einem mittelständischen Lunchbetrieb seine Erfahrung. Der Wendepunkt kam bei ihm erst, als das Team aktiv bei jeder Bestellung nachfragte: „Einweg oder Mehrweg?“

## 5. Lösungen: Pool-Systeme vs. Insellösungen

Wer die Pflicht ernst nimmt, steht vor der Frage: Welches System passt zu meinem Betrieb? Drei grundsätzliche Modelle dominieren den Markt.

Überregionale Poolsysteme – etwa Recup/Rebowl – bieten den Vorteil, dass Gäste ihre Behälter überall zurückgeben können. Das senkt Hemmschwellen und erhöht die Umlaufzahlen. Für Betriebe sind sie attraktiv, weil sie klar strukturiert und bekannt sind. Der Nachteil: Systemgebühren, die monatlich zu Buche schlagen.

App-basierte Systeme wie Vytal oder Relevo verzichten auf klassisches Pfand. Die Kundin scannt einen QR-Code, der Becher ist virtuell registriert, und die Rückgabe läuft digital. Das macht den Prozess leicht und reduziert die Pfand-Hürde. Allerdings müssen Gäste eine App nutzen und sich ggf. registrieren – kein Problem für viele, aber nicht für alle.

Die dritte Option: eine eigene Pfandlösung. Sie funktioniert besonders für Restaurants mit regelmäßigen Stammkunden oder für Betriebe in Einkaufszentren. Der Vorteil liegt auf der Hand: keine Systemgebühren, volle Autonomie. Die Kehrseite: Die Investition in robuste Mehrwegbehälter ist hoch, und Rückgaben sind nur im eigenen Betrieb möglich.

Welches System das richtige ist, hängt von der Frequenz, der Zielgruppe und den Küchenabläufen ab. Wichtig ist jedoch: Billiger ist langfristig nicht das Einwegmodell, sondern ein funktionierender Mehrwegkreislauf.

## 6. Fazit & Ausblick: Es wird strenger

Die Zeit des „Wir warten mal ab“ geht zu Ende. Mehrere Städte kündigen Kontrollen an, und Bußgelder bis zu 10.000 Euro bei Verstößen sind keineswegs theoretisch. Auch Abmahnungen durch Wettbewerber sind möglich – Juristinnen und Juristen warnen hier regelmäßig, wie etwa in Einschätzungen von EY Law.

Für Betriebe bedeutet das: Mehrweg ernst nehmen, sichtbar machen, aktiv anbieten. Denn das Verhalten der Gäste ändert sich schnell, wenn Sie die Initiative ergreifen. Eine einfache Frage wie „Wollen Sie das im Pfandbecher?“ kann die Mehrwegquote im Alltag vervielfachen.

Und noch ein Blick über die Grenze: Österreich geht seit 2025 einen etwas anderen Weg mit Einwegpfand und verbindlicher Mehrwegquote bei Getränkeherstellern. Aber auch dort wird das Grundsignal deutlicher: Die Zukunft gehört Mehrweg.

Wenn Sie jetzt Prozesse anpassen und ein System wählen, das zu Ihrem Betrieb passt, sind Sie nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite – Sie zeigen Ihren Gästen auch, dass Nachhaltigkeit und Professionalität zusammengehören.

### Kurz-Check für Ihren Betrieb

• Haben Sie ein gut sichtbares Mehrweg-Hinweisschild an Theke oder Eingang?  
• Bieten Sie für jede To-Go-Größe eine passende Mehrwegalternative?  
• Werden Gäste aktiv gefragt, ob sie Mehrweg möchten?  
• Ist das Team im Umgang mit Rückgaben und Hygiene geschult?  
• Haben Sie die aktuellen Einwegkosten (Einwegkunststofffonds) in der Kalkulation berücksichtigt?

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