
# PFAS-Check für Pommesbox und Backpapier

**Teaser / Vorspann (2-4 Saetze):** Pommes dampfen, die Sauce glänzt, das Burgerpapier hält dicht – und genau solche Verpackungen rücken jetzt in den Einkauf. Zum Stichtag am 12. August setzt die EU mit der Verpackungsverordnung PPWR PFAS-Grenzwerte für neu in Verkehr gebrachte Lebensmittelkontaktverpackungen. Die Leitlinie der Europäischen Kommission nimmt Betrieben den Druck, Altbestand pauschal zu entsorgen; für Einkauf und Lager sind konkrete Lieferantenerklärungen jetzt das praktische Arbeitsmittel.

## TL;DR

- Zum 12. August greifen PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen, die erstmals auf den EU-Markt kommen.
- Vorher in Verkehr gebrachte Bestände müssen laut Kommissionsleitlinie nicht automatisch zurückgerufen werden.
- Das Wareneingangsdatum im Betrieb ist nur ein Indiz; maßgeblich bleibt das erstmalige Inverkehrbringen auf dem EU-Markt.
- Eine Artikelliste mit Lieferant, Nachweis und Freigabe verhindert Rätselraten beim Nachbestellen.

Eine Pommesbox muss viel können. Sie soll knusprige Fritten in Form halten, Salz und Wärme aushalten, Fett nicht an die Finger weiterreichen und dabei möglichst nach kaum etwas aussehen. Im Service ist sie ein kleiner Nebenjob, über den niemand spricht.

Nun bekommt sie trotzdem Aktenstatus.

Die [Verordnung (EU) 2025/40](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj), kurz PPWR, setzt neue Grenzen für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Das betrifft keine exotische Nische, sondern den Papier- und Kartonalltag von Restaurants, Hotels, Bäckereien und Caterern: Burgerpapier, Wrap-Einwickler, Snackschalen, Backpapier, Becher und Boxen.

Nicht jede fettdichte Verpackung enthält PFAS. Aber wer solche Ware einkauft, sollte wissen, welche Artikel im Haus sind, welche Variante gerade geliefert wird und welche Unterlagen dazu passen.

## Der Stichtag auf dem Lieferschein

Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten zum Stichtag PFAS-Grenzwerte. Die PPWR nennt drei Schwellen: 25 ppb für einzelne gezielt analysierte PFAS, 250 ppb für deren Summe und 50 ppm für PFAS insgesamt, einschließlich polymerer PFAS.

Das sind keine Zahlen für die Küchenwand. Sie gehören in die technische Dokumentation der Lieferkette. Für den Betrieb sind sie vor allem ein guter Anlass, beim Lieferanten präzise nachzufragen.

PFAS ist eine große Gruppe synthetischer Stoffe. Ihre Eigenschaften machten sie unter anderem für Anwendungen interessant, bei denen Fett, Wasser oder Hitze draußen bleiben sollen. Die Europäische Kommission nennt Lebensmittelverpackungen ausdrücklich als mögliches Einsatzfeld und verweist zugleich auf die hohe Langlebigkeit dieser Stoffe in der Umwelt.

Die Frage lautet also nicht: Ist jede fettfeste Schale verdächtig? Sondern: Welche Erklärung liegt für genau diesen Artikel vor?

## Der Karton im Lager ist nicht automatisch ein Problem

Beim Stichtag geht es um „in Verkehr gebracht“. Gemeint ist die erstmalige Bereitstellung einer Verpackung auf dem EU-Markt – nicht der Moment, in dem eine Box im Restaurant befüllt wird.

Die [Kommissionsleitlinie zur PPWR](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=intcom%3AC%282026%292151) präzisiert: Verpackungen, die vorher in Verkehr gebracht wurden, dürfen auf dem Markt bleiben und müssen nicht zurückgerufen werden. Verpackungen, die erst danach erstmals auf den EU-Markt kommen, müssen die PFAS-Grenzwerte einhalten.

Der Karton Burgerpapier, der bereits sauber in der Speisekammer steht, wird damit nicht über Nacht zum Entsorgungsfall. Das spart Material, Geld und unnötige Hektik.

Der eigene Lieferschein oder das Wareneingangsdatum dokumentiert allerdings nur, wann die Ware im Betrieb ankam. Das ist hilfreich, beweist aber nicht automatisch, wann sie erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt wurde.

Gerade bei Direktimporten, Eigenmarken oder individuell bedruckten Verpackungen muss diese Frage weiter zurück in die Lieferkette. Für leere Serviceverpackungen wie Pommesboxen oder Einwickelpapiere gilt laut Leitlinie im Allgemeinen: Sie werden leer in Verkehr gebracht.

Auch bei einer Umstellung im Sortiment lohnt dieser Blick. Ein neuer Lieferant kann dieselbe Boxgröße anbieten, aber mit anderem Materialaufbau oder einer anderen Beschichtung. Dann braucht der neue Artikel auch einen neuen Platz in der Ablage.

## Die Freigabe vor dem Frittierkorb

Die nützlichste Vorbereitung passt in eine einfache Tabelle. Sie muss weder glänzen noch kompliziert sein. Wichtig ist, dass sie beim Einkauf, im Lager und bei einem Sortimentswechsel wiedergefunden wird.

Für jeden auffälligen Artikel genügen wenige Zeilen:

- Artikelnummer und Einsatzbereich
- Lieferant oder Hersteller
- letzte Lieferung mit Beleg
- produktbezogene PFAS-Erklärung oder Klärstatus
- Freigabe für Altbestand oder neue Ware

„Auffällig“ meint hier nicht automatisch „bedenklich“. Die Liste hilft nur beim Sortieren. Ganz oben stehen Artikel mit direktem Lebensmittelkontakt und einer Fett- oder Feuchtigkeitsbarriere: Papier mit Spezialoberfläche, beschichtete Kartons, Schalen, Einwickler sowie vergleichbare Becher oder Deckel.

Auch im Hotel lohnt ein weiter Blick. Das Thema endet nicht an der Fritteuse. Frühstücksbuffet, Patisserie, Poolbar, Roomservice, Bankett und Eventcatering nutzen oft Papier- oder Kartonlösungen mit besonderen Oberflächen.

„Burgerpapier“ als Sammelbegriff ist dabei zu weich. Wechseln Grammatur, Beschichtung oder Lieferant, kann daraus ein anderer Artikel werden. Die Artikelnummer ist weniger charmant als der Name auf der Speisekarte, aber an diesem Punkt die bessere Hauptdarstellerin.

## Fragen, die eine echte Antwort bringen

Ein allgemeines „PFAS-frei“ im Katalog ist ein Anfang. Für die eigene Ablage sollte daraus eine schriftliche, produktbezogene Aussage werden.

Eine klare Anfrage kann knapp bleiben: Bestätigen Sie bitte die Konformität dieses Artikels mit Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 für Verpackungen, die zum Stichtag oder später erstmals in Verkehr gebracht werden?

Dazu passen vier Zusatzfragen: Welche Artikelnummer gilt? Wie ist der Materialaufbau? Bis wann gilt die Erklärung? Wer beantwortet Rückfragen?

Die formalen Pflichten liegen je nach Rolle bei Hersteller, Importeur oder anderen Beteiligten der Lieferkette. Für Restaurant, Hotel oder Caterer ist die Erklärung vor allem ein sauberer Einkaufsnachweis – und ein Anlass, offene Fälle vor der Bestellung zu klären.

## Kein Labor neben dem Konvektomaten

Die Kommissionsleitlinie weist darauf hin, dass es noch keine EU-weit harmonisierte Methode speziell für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen gibt. Ein Betrieb muss daraus kein eigenes Prüflabor bauen.

Der passende Dreischritt bleibt einfach: Bestand erfassen, konkrete Lieferantenerklärung einholen, neue Artikelversion freigeben.
