
# Der Rabattpreis darf nicht zweimal vom Erlös abgezogen werden

**Teaser / Vorspann (2-4 Saetze):** Lighthouse, ein Anbieter einer kommerziellen Daten- und Hotelplattform, beschreibt KI-gestützte Angebote für Besucher von Hotelwebsites. Ein Hotel prüft einen personalisierten Rabatt mit zwei zufällig gebildeten Besuchergruppen und einer festen Rabattregel. Nettoerlös, Stornos, Datenfluss und Zimmerkategorie gehören von Beginn an in dieselbe Auswertung.

## TL;DR

- Lighthouse beschreibt fünf Prognosemodelle und mehr als 400 Signale je Websitebesuch als Anbieterangaben.
- Die Angebotsgruppe und die Kontrollgruppe erhalten dieselben Zimmer, Reisezeiträume und Buchungsbedingungen.
- 4,00 Euro gegenüber 4,625 Euro Nettoerlös je zugeordnetem Besucher ergeben 0,625 Euro zusätzlichen Erlös je Besucher.
- Ein Rabattpreis enthält den Preisnachlass bereits; der Rabattbetrag bleibt eine getrennt ausgewiesene Analysegröße.

Ein Hinweis auf der Hotelwebsite kann einen Preisnachlass oder ein Zusatzangebot ausspielen. Für Revenue Management und Marketing beginnt damit eine Rechnung: Wie viele Buchungen entstehen zusätzlich, und wie viel Nettoerlös bleibt nach Rabatt und Storno?

[Hospitality Net](https://www.hospitalitynet.org/explainer/4134050/what-ai-can-already-tell-about-the-visitor-browsing-your-hotels-website) stellt Funktionen von Lighthouse Direct vor. Lighthouse beschreibt Modelle für Buchungsabsicht, Ausgabebereitschaft, Flexibilität bei Zielort und Reisedatum sowie wahrscheinliche Aufenthaltsdauer. Der Anbieter nennt mehr als 400 Verhaltens- und Kontextsignale pro Websitebesuch; diese Angaben stammen ebenso wie die Fallstudienwerte aus dem Anbieterumfeld.

Für das Hotel THE THIEF in Oslo nennt Lighthouse in einer Fallstudie unter anderem 25 Prozent Conversion-Uplift bei einer niedrig bewerteten Intent-Gruppe, 26.000 Euro eingesparte Rabattkosten und 30.545 Euro Umsatz. Diese Werte beschreiben eine Anbieter-Fallstudie. Der eigene Pilot arbeitet deshalb mit seinen eigenen Besuchergruppen und Buchungsdaten.

## Welche Daten das Hotel vor dem Rabattangebot klären muss

Für jedes verwendete Signal hält der Pilot fest, wo es entsteht, wofür es verwendet wird, wo es gespeichert wird, wer darauf zugreift und wann es gelöscht wird. Suchdaten für An- und Abreise, eine angesehene Zimmerkategorie, Herkunftskanal oder verwendetes Endgerät können unterschiedliche technische und rechtliche Folgen haben.

§ 25 TDDDG betrifft das Speichern von Informationen in Endeinrichtungen und den Zugriff darauf. Das Hotel dokumentiert für jeden technischen Vorgang den Einwilligungsweg oder die geprüfte Ausnahme. Der [Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__25.html) gehört neben die Beschreibung von Tracking, Buchungsmaschine und Angebotslogik.

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, prüft das Hotel Rechtsgrundlage, Transparenz und Dienstleisterrollen nach der [Datenschutz-Grundverordnung](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj). Die DSGVO beschreibt Profiling als automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bewertung persönlicher Aspekte. Einwilligungsbanner, Datenschutzhinweis und der technische Datenfluss müssen dieselben Vorgänge beschreiben.

## So entstehen Angebots- und Kontrollgruppe im gleichen Buchungsweg

Geeignete Websitebesuche werden nach vorher festgelegten Regeln zufällig einer Angebotsgruppe oder Kontrollgruppe zugeteilt. Die Angebotsgruppe sieht etwa einen begrenzten Preisnachlass, die Kontrollgruppe den regulären Buchungsweg.

Beide Gruppen erhalten dieselben verfügbaren Zimmer, Reisezeiträume und Buchungsbedingungen, sofern der Test diese Größe nicht gezielt untersucht. Rabattwert, Laufzeit, Zielgruppe und ausgeschlossene Raten stehen vorab im Freigabevermerk. Mitarbeitende, Testbuchungen, Gruppenanfragen und vertraglich feste Raten können außerhalb des Piloten bleiben.

Ein wiederholter Aufruf bleibt innerhalb des dokumentierten Wiedererkennungswegs derselben Gruppe zugeordnet. Laptop- und Smartphone-Aufrufe bilden getrennte Testbesuche, solange kein technisch und datenschutzrechtlich dokumentierter Weg eine Zuordnung trägt.

## So wird der Nettoerlös nach Rabatt, Storno und Rückerstattung berechnet

Die Auswertung misst den Nettozimmererlös ohne Umsatzsteuer. Eine Buchung wird erst nach Ablauf des vorab festgelegten Storno- und Rückerstattungszeitraums als belastbarer Erlös gewertet. Umbuchungen und Rückerstattungen fließen bis zu diesem Stichtag in die jeweilige Gruppe ein.

> Zusätzlicher Nettoerlös je Besucher = Nettoerlös der Angebotsgruppe je Besucher − Nettoerlös der Kontrollgruppe je Besucher

Nehmen wir 1.000 Besucher je Gruppe. In der Kontrollgruppe buchen 20 Gäste zu je 200 Euro netto: 4.000 Euro Nettoerlös beziehungsweise 4,00 Euro je zugeordnetem Besucher. In der Angebotsgruppe buchen 25 Gäste zu je 185 Euro netto: 4.625 Euro oder 4,625 Euro je Besucher.

Die Differenz beträgt 625 Euro insgesamt und 0,625 Euro zusätzlichen Nettoerlös je Besucher. Der angebotene Zimmerpreis von 185 Euro enthält den Rabatt bereits. Der Rabattbetrag wird daneben als Differenz zwischen regulärem und angebotenen Zimmerpreis ausgewiesen; er wird vom Nettoerlös nicht ein zweites Mal abgezogen.

## Warum Zimmerkategorie und Aufenthaltsdauer getrennt ausgewertet werden

Je Gruppe stehen Buchungen, Stornos, Nettoerlös, Rabattbetrag, durchschnittlicher Tagespreis, Aufenthaltsdauer und Zimmerkategorie nebeneinander. Zusatznächte erhalten eine eigene Kennzahl, weil drei Übernachtungen einen anderen Wert tragen als eine einzelne Nacht.

Bei Hotelgruppen werden Standortwechsel gesondert geführt. So bleibt sichtbar, ob ein Angebot Buchungen in einem Haus erzeugt oder Nachfrage innerhalb des eigenen Portfolios verschiebt.

## Wann das Hotel den Rabatt fortsetzt, ändert oder beendet

Testende, Review-Termin und Abbruchgründe stehen vor dem ersten Angebot fest. Fehlerhafte Preise, unklare Einwilligungswege, technische Fehlzuordnungen oder eine auffällige Beschwerdelage führen zur Pause und Klärung durch die zuständigen Teams.

Der Anbieterzugang erhält dokumentierte Rechte, einen Exportweg für Testdaten und einen Deaktivierungsplan. Nach dem festgelegten Auswertungsstichtag entscheidet das Hotel auf Basis von Nettoerlös, Rabattbetrag, Stornos und Datenprüfung: fortsetzen, ändern oder beenden.
