
# Der CO-Alarm in Hotels und Restaurants endet erst nach technischer Prüfung und Freigabe

**Teaser:** Gasgeräte, Feuerstätten und Heiztechnik können bei Störungen Kohlenmonoxid freisetzen. Bei der Verbrennung von Holzkohle entsteht ebenfalls Kohlenmonoxid. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe beschreibt CO als geruchloses und hochgiftiges Gas; das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt besonders vor Holzkohlegrills in Innenräumen. Hotels und Restaurants halten Gerät, Luftzufuhr, Abgasweg, Wartung und Alarmablauf in einer gemeinsamen Übersicht fest.

## TL;DR

- Kohlenmonoxid ist geruchlos und hochgiftig; Gasgeräte, Feuerstätten und Holzkohle gehören daher in den technischen Rundgang.
- Die Gerätekarte ist ein GastroNews-Arbeitsmodell für Standort, Luftzufuhr, Abgasweg, Prüfnachweis und Zuständigkeit.
- Wartung, Arbeitsplatzmessung und CO-Warnmelder erfassen unterschiedliche Teile des Risikos.
- Bei einem Alarm verlassen Gäste und Mitarbeitende den Bereich; die technische Prüfung folgt durch zuständige Fachleute.

## Gasherd, Heizung und Holzkohle gehören in dieselbe Prüfung

Gasherd, Heizraum, Terrassenfeuerstätte und ein saisonaler Holzkohlegrill liegen oft weit auseinander. Für die technische Vorsorge gehören sie in denselben Rundgang, denn an jedem Ort treffen Verbrennung, Luftzufuhr und Abgasführung zusammen.

Die [BGN](https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/sicher-und-gesund/alle-themen-im-ueberblick/vergiftungen-in-shisha-bars-vermeiden), die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, beschreibt Kohlenmonoxid als geruchloses und hochgiftiges Gas. Es beeinträchtigt den Sauerstofftransport im Blut. Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit nennt die BGN als mögliche Folgen.

Auch Holzkohle verlangt Aufmerksamkeit. Das [Bundesinstitut für Risikobewertung](https://www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/thema/ausgewaehlte-fragen-und-antworten-zum-grillen/) warnt vor Grills und holzkohlebefeuerten Hot Pots in Innenräumen. Geöffnete Fenster und Türen schaffen dort keine verlässliche Sicherheit.

## Zu jedem Gerät werden Luftzufuhr, Abgasweg und Wartung erfasst

Die Gerätekarte ist ein GastroNews-Arbeitsmodell, keine vorgeschriebene Vorlage. Jedes Gerät erhält eine Kennung, etwa K-03 für einen Gasherd oder T-02 für eine Terrassenfeuerstätte. Der Plan erfasst Küche, Gastraum, Heizraum, Außenbar, Veranstaltungsfläche und Lagerorte mobiler Geräte.

Zu jeder Kennung stehen Standort, Gerätetyp, Energiequelle, Baujahr oder Seriennummer, Luftzufuhr, Abgasweg, Absperrmöglichkeit und zuständige Person. Wartungsfirma, letzter Prüfnachweis, nächster Termin und ein Kontakt außerhalb der Öffnungszeit ergänzen den Eintrag.

Der Abgasweg bleibt dabei konkret: vom Gerät über Haube, Leitung oder Öffnung bis zur vorgesehenen Ableitung. Lüftungsöffnungen und Abluftanlagen erscheinen ebenfalls in der Karte. Beim Umbau oder Pächterwechsel lässt sich so nachvollziehen, was an welchem Ort geprüft wurde.

Saisonale Geräte werden vor dem ersten Einsatz über dieselbe Karte geprüft. Für eine Außenbar steht dann fest, wer Zugang hat, welche Technik dort steht und wo der letzte Nachweis liegt.

## Wartung, Messung und Warnmelder schützen auf unterschiedliche Weise

Bei der Wartung prüfen fachkundige Stellen Gerät, Verbrennung, Anschlüsse und Abgasführung nach den jeweils geltenden Anforderungen. Sie gehört zum technischen Betrieb der Anlage.

Eine stationäre technische Überwachung kann CO-Werte in festgelegten Bereichen erfassen und bei Auffälligkeiten Meldungen auslösen. Arbeitsplatzmessungen und die Gefährdungsbeurteilung betrachten die tatsächliche Exposition von Beschäftigten.

In Deutschland gilt laut BGN seit dem 15. Januar 2024 ein verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid von 20 ppm beziehungsweise 23 mg/m³. Die [TRGS 900 der BAuA](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-900), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, führt diesen Wert im deutschen Gefahrstoffregelwerk. Er bezieht sich auf den Arbeitsplatz.

Handelsübliche CO-Warnmelder können eine zusätzliche Warnstufe bilden. Der gewählte Melder wird nach Herstelleranleitung montiert, getestet und gewartet. Die Initiative [CO macht KO](https://www.co-macht-ko.de/schutz-vor-kohlenmonoxid/) empfiehlt für CO-Melder die Prüfung nach DIN EN 50291-1 durch ein anerkanntes Prüfinstitut und verweist für Montage sowie Funktion auf die jeweilige Bedienungsanleitung. Die Norm betrifft Geräte zur Detektion von Kohlenmonoxid in Wohnhäusern; ihre Prüfung allein belegt keine Eignung für gewerbliche Küchen, Technikräume oder Veranstaltungsflächen.

## Jeder CO-Melder bekommt einen festen Prüf- und Wartungstermin

Ein Melder steht mit Raum, Seriennummer, Inbetriebnahme, Stromversorgung, Prüftermin und verantwortlicher Person in der Gerätekarte. Das Team hält außerdem fest, wer den Funktionstest übernimmt und wo Ersatzgeräte oder Batterien liegen.

Küche, Technikraum und Veranstaltungsfläche können verschiedene technische Lösungen erfordern. Die Auswahl richtet sich nach dem konkreten Raum, den dortigen Geräten und der Gefährdungsbeurteilung. Eine pauschale Melderpflicht für Hotels und Gastronomiebetriebe lässt sich daraus für Deutschland, Österreich und die Schweiz nicht ableiten.

## Bei CO-Alarm verlassen Gäste und Mitarbeitende den Bereich

Der Alarmplan benennt Ausgang, Sammelpunkt und die Person, die die Räumung koordiniert. Gäste und Mitarbeitende verlassen den betroffenen Bereich. Die [BGN](https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/unsere-leistungen/arbeitsmedizinische-und-sicherheitstechnische-betreuung/arbeitsschutz-kompakt/Arbeitsschutz_-_Kompakt_Geaenderte-Dokumente_11._Auflage.pdf) empfiehlt bei CO-Alarm, gründlich zu lüften oder den gefährdeten Bereich zu verlassen.

Feuerwehr, Gasversorger, Haustechnik oder Fachbetrieb stehen mit ihren Kontakten im Plan. Die Ursachenklärung übernehmen zuständige Fachpersonen; Mitarbeitende betreten den möglicherweise belasteten Bereich nicht allein zur Suche nach der Ursache.

Eine Wiederinbetriebnahme folgt erst nach der technischen Prüfung und dokumentierten Freigabe. Für Feuerungsanlagen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen schreibt die österreichische [Arbeitsinspektion](https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Maschinen-_Werkzeuge/Gemeinsame_Bestimmungen/Kommentierte_Arbeitsmittelverordnung.html) vor, den Brenner erst nach ausreichender Durchlüftung von Brennerraum und Abgasleitung wieder in Betrieb zu nehmen. Der Vorfall erhält eine kurze Zeile mit Uhrzeit, Ort, Gerät, Alarmart, Maßnahmen und Freigabe.

## Die geltenden Vorgaben hängen vom Standort ab

Der deutsche Arbeitsplatzgrenzwert und die BGN-Hinweise gelten nicht automatisch in Österreich oder der Schweiz. Betreiber prüfen technische, arbeitsschutzrechtliche und örtliche Anforderungen für ihren Standort getrennt.

Für Mieter, Pächter und Eigentümer steht schriftlich fest, wer Wartung, Messung und Alarmtechnik organisiert. Beim nächsten Technikrundgang ergänzt die Küchenleitung am Gasherd den Abgasweg, den letzten Prüfnachweis und die zuständige Kontaktperson.
