1. Der Status Quo der Verpackungswende
Stellen Sie sich eine belebte Einkaufsstraße an einem Samstagvormittag vor: Coffee-to-go, Sandwich-to-go, Bowl-to-go – und am Ende landet alles im Müll. Rund 350.000 Tonnen Abfall pro Jahr entstehen allein durch To-go-Verpackungen, wie Umwelt- und Systemanbieter regelmäßig berichten. Genau an dieser Stelle setzt die Mehrwegangebotspflicht an, die seit dem 1. Januar 2023 verbindlich gilt.
Ihr Ziel ist klar: weniger Wegwerfbecher, mehr wiederverwendbare Lösungen. Doch während viele Betriebe längst umgestellt haben, herrscht weiterhin Unsicherheit bei Details – von der Preisgestaltung über Hinweisschilder bis zur Frage, ob Gäste eigene Becher mitbringen dürfen. Wichtig ist vor allem ein Punkt: Es handelt sich um eine Angebotspflicht, nicht um eine Nutzungspflicht. Ihre Gäste dürfen also weiterhin Einweg verlangen – sie müssen aber die Wahl haben.
Die Grundidee fasste die damalige Umweltministerin Svenja Schulze so zusammen: „Mein Ziel ist: Ich will Mehrweg zum neuen Standard machen. […] Durch die neue Pflicht zum Mehrwegangebot werden wir die Verpackungsflut vor allem im To Go Bereich wirksam eindämmen.“
2. Die Fakten: Wer muss was anbieten?
Egal ob Café, Restaurant, Imbiss, Bistro, Kantine, heiße Theke im Supermarkt oder sogar Tankstelle – die meisten Betriebe, die Speisen oder Getränke außer Haus verkaufen, sind von der Mehrwegpflicht betroffen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob Sie To-go-Produkte in Einwegverpackungen anbieten.
Becher: alle Materialien betroffen
Für Getränke gilt die Pflicht unabhängig vom Material. Ob Pappe, Kunststoff oder Bioplastik: Wenn Sie Einwegbecher ausgeben, müssen Sie auch eine Mehrwegalternative bereitstellen.
Essensverpackungen: Kunststoff ist der Schlüssel
Bei Essensverpackungen greift die Pflicht, wenn die Einwegschalen aus Kunststoff bestehen oder einen Kunststoffanteil enthalten – etwa durch eine Innenbeschichtung. Klassische Menüboxen oder Salatschalen fallen meist darunter.
Preisgestaltung
Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Einwegverpackung. Ein Pfand ist zulässig und branchenüblich – von der klassischen Zwei-Euro-Lösung bis zur digitalen App-Variante. Wichtig ist: Das Pfand ist kein Aufpreis, sondern ein rückzahlbarer Betrag.
Hinweispflicht
Sie müssen gut sichtbar darauf hinweisen, dass Sie eine Mehrwegalternative anbieten. Ein kleiner Aufsteller an der Kasse reicht, solange er klar erkennbar ist. Beispiele und Formulierungen finden Sie in den Übersichten der Verbraucherzentrale oder im Leitfaden von Recup.
Oder, um es mit einem paraphrasierten O‑Ton eines Verbraucherschützers zu sagen: „Verbraucher haben ein Recht auf die Wahlfreiheit. Wer sein Essen ohne Müllberg genießen will, muss diese Möglichkeit aktiv angeboten bekommen.“
3. Die Kleine-Betriebe-Klausel
Für sehr kleine Betriebe gibt es eine wichtige Ausnahme – allerdings mit strengen Bedingungen. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die
- maximal fünf Beschäftigte haben und
- maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Ein winziges Bahnhofsbistro einer großen Kette fällt also nicht heraus, da die Gesamtmitarbeiterzahl aller Filialen zählt.
Wer unter die Ausnahme fällt, muss selbst kein Mehrweggeschirr vorhalten. Allerdings besteht dann eine andere Pflicht: mitgebrachte Gefäße der Gäste müssen befüllt werden. Das ist die sogenannte Füll-Pflicht. Sie ist keine nette Option – sie ist verpflichtend.
Für viele Kleinbetriebe ist das sogar eine pragmatische Lösung. Kein Pfandsystem, kein Lagerbedarf, kein zusätzlicher Einkauf – aber trotzdem gesetzeskonform.
4. Systemfrage: Pool-Lösung vs. Insellösung
„Nutzen Sie schon Mehrweg?“
„Ja, aber welches System nehmen wir bloß?“ – Diese Frage hören Beratungsstellen häufig. Im Wesentlichen gibt es zwei Wege: ein eigenes System (Insellösung) oder ein Poolsystem.
Die Insellösung
Sie kaufen eigene Mehrwegbecher oder Schalen, verleihen sie gegen Pfand und nehmen sie wieder an.
Vorteile:
- volle Kontrolle über Material und Branding
- keine laufenden Systemgebühren
Nachteile:
- Rückgabe nur bei Ihnen möglich
- höherer Erklär- und Organisierungsaufwand
Das bedeutet: Für Betriebe mit vielen Stammgästen funktioniert es oft gut, für Standorte mit viel Laufkundschaft eher weniger.
Die Pool-Lösung
Bekannte Anbieter wie Recup, Vytal oder Relevo arbeiten mit einem Netzwerk aus vielen Rückgabestellen. Ihr Gast leiht bei Ihnen und gibt woanders zurück – oder umgekehrt.
Zwei Modelle dominieren:
- Pfandsysteme (klassische Pfandzahlung)
- App-basierte Systeme (pfandfrei, aber mit persönlicher Registrierung)
Vorteile:
- große Akzeptanz bei Gästen
- geringere Erklärung nötig
- ideal für stark frequentierte Lagen
Nachteile:
- monatliche Systemgebühren
- Bindung an externe Partner
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein typisches Stadtcafé berichtete sinngemäß, dass der Spülaufwand geringer ausfiel als befürchtet, weil viele Stammgäste ihren eigenen Becher nutzen oder auf das Pfandsystem umstiegen. Der positive Nebeneffekt: weniger Einkauf von Pappbechern – und damit direkte Kostenersparnis.
Für eine detaillierte Gegenüberstellung lohnt sich ein Blick in den „Leitfaden Mehrwegpflicht“ von Recup.
5. Hygiene & Handling: Eigene Becher befüllen
Viele Betriebe haben anfangs gezögert: Ist es hygienisch, mitgebrachte Becher zu befüllen? Die Antwort lautet: Ja – wenn die Abläufe stimmen.
Lebensmittelrechtlich ist das Befüllen ausdrücklich erlaubt. Der Grundsatz: Der Betrieb ist für Hygiene bis zum Befüllen verantwortlich, der Gast für die Sauberkeit seines Behältnisses.
So läuft’s hygienisch ab
- Sichtkontrolle: Ist der Becher offensichtlich schmutzig oder beschädigt, darf und muss das Personal ablehnen.
- Berührungsfreies Befüllen: Beliebt ist die Tablett-Methode: Der Gast stellt den Becher auf ein Tablett, das Personal zieht es hinter die Theke und schiebt es nach dem Befüllen wieder zurück.
- Umfüll-Methode: Besonders für Heißgetränke geeignet. Der Kaffee wird erst in einer Porzellantasse zubereitet und dann in den Kundenbecher umgefüllt.
Diese Methoden sind nicht nur rechtlich sauber, sie funktionieren im Alltag auch erstaunlich unkompliziert. Die Verbraucherzentrale erklärt diese Abläufe ebenfalls anschaulich.
6. Risiken & Ausblick
Was passiert, wenn man die Pflichten ignoriert? Die unangenehme Antwort: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld sind möglich – und Verstöße gegen die Hinweispflicht oder Preisregel können ebenfalls geahndet werden. Hinzu kommen potenzielle Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden.
Ein weiterer Trend erhöht zusätzlich den Druck: Einwegprodukte werden über den Einwegkunststofffonds seit 2024/2025 teurer. Hersteller zahlen in einen Fonds ein, was sich meist über höhere Einkaufspreise bemerkbar macht. Ein weiterer Grund, auf Mehrweg umzusteigen.
Und langfristig? Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht in den Startlöchern. Für große Vertreiber ab 100 Quadratmetern Verkaufsfläche könnten ab 2030 Mehrwegquoten von rund zehn Prozent gelten. Der Weg führt eindeutig weg vom Einweg – und Frühnutzer haben klare Vorteile.
Fazit / Ausblick
Die Mehrwegangebotspflicht ist weniger Bürokratie-Monster als vielmehr ein sinnvoller Rahmen, der Betrieben Flexibilität lässt. Mit der richtigen Systemwahl – ob eigenes Pfandgeschirr oder Poolanbieter – lässt sich die Pflicht nicht nur erfüllen, sondern auch als Chance nutzen: für weniger Materialkosten, ein grünes Image und zufriedene Gäste.
In Zukunft wird die Bedeutung von Mehrweg weiter steigen, nicht zuletzt durch neue EU-Vorgaben und steigende Einwegpreise. Wer jetzt klare Prozesse etabliert, Hinweisschilder gut sichtbar platziert und ein passendes Mehrwegsystem wählt, ist bestens vorbereitet. Oder anders gesagt: Wer heute investiert, hat morgen weniger Ärger – und ist der Konkurrenz einen Schritt voraus.
Kurz-Check für Ihren Betrieb
- Sind Ihre Hinweisschilder zur Mehrwegalternative gut sichtbar?
- Haben Sie ein Mehrwegsystem, das zu Ihrer Kundschaft passt (Pfand, App oder eigenes Geschirr)?
- Ist das Team in der „Tablett- oder Umfüll-Methode“ geschult?
- Prüfen Sie jährlich, ob Ihr Betrieb noch unter die Kleinbetriebe-Ausnahme fällt.
- Kalkulieren Sie ein: Einweg wird langfristig teurer – Mehrweg spart Kosten.