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Mehrwegpflicht & Umwelt-Auflagen: Was jetzt gilt – und wie Sie Bußgelder vermeiden

Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht – doch erst jetzt wird es für viele Betriebe ernst. Behörden und Verbände kontrollieren zunehmend, Abmahnungen häufen sich und Einwegverpackungen werden spürbar teurer. Dieser Artikel zeigt kompakt, was Gastronomen und Hoteliers aktuell erfüllen müssen – und wie sich die Auflagen mit möglichst wenig Aufwand umsetzen lassen.

Mehrwegpflicht & Umwelt-Auflagen: Was jetzt gilt – und wie Sie Bußgelder vermeiden

TL;DR

Teaser:

Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht – doch erst jetzt wird es für viele Betriebe ernst. Behörden und Verbände kontrollieren zunehmend, Abmahnungen häufen sich und Einwegverpackungen werden spürbar teurer. Dieser Artikel zeigt kompakt, was Gastronomen und Hoteliers aktuell erfüllen müssen – und wie sich die Auflagen mit möglichst wenig Aufwand umsetzen lassen.

1. Ende der Schonzeit: Was sich 2024/2025 verändert hat

Stellen Sie sich vor, ein Gast bestellt einen Latte to go – und noch bevor der Milchschaum steht, könnte ein Testkäufer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) durch die Tür kommen. Genau das passiert derzeit häufiger. Die Mehrwegangebotspflicht gilt zwar schon seit 1. Januar 2023, doch viele Betriebe spüren erst jetzt die Konsequenzen.

Die DUH führt vermehrt Testbesuche durch, dokumentiert Verstöße und klagt bei Bedarf – auch gegen einzelne Franchisenehmer. Parallel prüfen kommunale Behörden sichtbare Hinweisschilder, verfügbare Alternativen und korrekte Preise. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro laut Umweltbundesamt. Und Abmahnungen von Umweltverbänden kommen noch obendrauf.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – die Deutsche Umwelthilfe kontrolliert mittlerweile sehr genau, ob Hinweisschilder hängen und Alternativen tatsächlich verfügbar sind“, heißt es aus juristischen Fachkreisen.

Der Druck steigt also – und damit die Notwendigkeit, klare Prozesse einzuführen. Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, ohne Angst vor Formular-Dschungel und Strafbescheid.

2. Die Fakten: Was Sie zwingend anbieten müssen

Die Mehrwegangebotspflicht ist im Verpackungsgesetz geregelt und betrifft alle, die Speisen oder Getränke zum Sofortverzehr in Einwegkunststoffverpackungen oder Einwegbechern verkaufen. Und dabei gilt: Einwegbecher zählen immer – egal, ob aus Plastik, Papier oder Bioplastik.

Die Grundregeln:

Ein häufiger Fallstrick betrifft Verpackungen, die auf den ersten Blick wie reine Pappe aussehen – etwa Pizzakartons. Sobald eine Kunststoffbeschichtung vorhanden ist, greift die Pflicht.

Die Verbraucherzentrale erklärt in ihren Hinweisen zur Mehrwegpflicht sehr deutlich, dass Gäste von sich aus ein Recht auf Mehrweg haben. Für Gastronomen bedeutet das: Transparenz ist Pflicht, Improvisation tabu.

3. Die Ausnahme: Die Befüll-Lösung für Kleinstbetriebe

Nicht jeder Betrieb muss eigenes Mehrweggeschirr vorhalten. Kleine Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten und höchstens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche können die sogenannte Befüll-Lösung nutzen.

Das bedeutet:

Für viele kleine Bäckereien, Imbisse oder Kioske ist das eine praktikable Lösung – solange sie klar kommunizieren, wie die Abläufe funktionieren.

4. Einweg wird teurer: Das Einwegkunststofffondsgesetz

Seit 2024 ist ein weiterer Faktor hinzugekommen: das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Offiziell zahlen zwar die Hersteller in einen Fonds für die kommunale Stadtreinigung ein – praktisch aber landet die Rechnung bei Gastronomie und Hotellerie.

Denn die Verpackungshersteller geben die Abgabe über gestiegene Einkaufspreise weiter. Spürbar wird das bei:

Seit 2025 erhalten Kommunen die ersten Auszahlungen aus dem Fonds. Die Kostenkette ist also etabliert – und Gastronomen, die weiterhin stark auf Einweg setzen, zahlen zunehmend drauf.

Vor diesem Hintergrund gewinnt ein Umstieg auf Mehrwegsysteme nicht nur aus rechtlichen, sondern vor allem aus wirtschaftlichen Gründen an Bedeutung.

5. Umsetzung in der Praxis: Pool-Systeme oder Insellösung?

Wie Sie die Mehrwegangebotspflicht umsetzen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass Sie eine praktikable und verfügbare Lösung anbieten.

Grundsätzlich haben sich zwei Modelle etabliert:

Pool-Systeme

Beispiele sind Recup, Vytal oder Relevo – ihre Funktionsweise ist ähnlich:

Vorteile:

Nachteile:

Gerade für Betriebe mit viel Laufkundschaft – etwa in Innenstädten oder Bahnhofsquartieren – sind Pool-Systeme ideal.

Insellösung (eigene Mehrwegbehälter)

Hier nutzen Sie eigenes Geschirr mit Pfand oder ein individualisiertes Mehrwegkonzept.

Vorteile:

Nachteile:

Ein Gastronom beschreibt die Entwicklung so: „Am Anfang waren die Gäste skeptisch wegen des Pfands, aber mittlerweile bringen viele ihre eigenen Becher mit oder nutzen die App-Lösungen ganz selbstverständlich.“

Wo überwiegend Stammkunden kommen – zum Beispiel Mitarbeiter großer Arbeitgeber in der Umgebung – funktioniert eine Insellösung oft gut. Für gemischte oder schnell wechselnde Kundschaft lohnt sich hingegen ein Poolsystem.

Praktische Leitfäden zur Auswahl und Umsetzung bietet unter anderem

der „Leitfaden Mehrwegpflicht für die Gastronomie“ von Recup

(zu finden unter recup.de/leitfaden-mehrwegpflicht).

Fazit & Ausblick

Die Mehrwegangebotspflicht ist kein Zukunftsthema mehr, sondern gelebter Alltag – und die Zeit des „Wir schauen mal, wie streng es wird“ ist vorbei. DUH und Behörden kontrollieren, Bußgelder fallen, Abmahnungen sind ein reales Risiko. Gleichzeitig steigen die Kosten für Einwegverpackungen weiter, weil Hersteller die Abgaben aus dem Einwegkunststofffonds weiterreichen.

Doch die gute Nachricht: Wer die Regeln sauber umsetzt, stärkt sein Image, spart langfristig Geld und macht sein To-go-Geschäft rechtssicher. In den kommenden Jahren ist mit weiteren Verschärfungen zu rechnen – wer jetzt umstellt, ist der Konkurrenz voraus.

Wenn Sie heute Hinweisschilder korrekt platzieren, Mehrweg klar kommunizieren und ein System wählen, das zu Ihrem Betrieb passt, können Sie entspannt in die nächste Kontrolle gehen.

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