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Zurück zu 7 Prozent: So wenden Sie die neue 30/70-Regel für Kombi-Angebote sicher an

Seit Januar 2026 gelten in der Gastronomie wieder 7 Prozent auf Speisen – eine gute Nachricht für die Branche. Doch mit der Freude kommt auch die alte Herausforderung zurück: Wie trennt man Speisen und Getränke steuerlich korrekt, wenn beides zu einem Paketpreis angeboten wird? Die neue 30/70-Pauschale des Finanzministeriums bringt Ordnung ins Buffet-Chaos – wenn man weiß, wie sie anzuwenden ist.

Zurück zu 7 Prozent: So wenden Sie die neue 30/70-Regel für Kombi-Angebote sicher an

TL;DR

Teaser / Vorspann:

Seit Januar 2026 gelten in der Gastronomie wieder 7 Prozent auf Speisen – eine gute Nachricht für die Branche. Doch mit der Freude kommt auch die alte Herausforderung zurück: Wie trennt man Speisen und Getränke steuerlich korrekt, wenn beides zu einem Paketpreis angeboten wird? Die neue 30/70-Pauschale des Finanzministeriums bringt Ordnung ins Buffet-Chaos – wenn man weiß, wie sie anzuwenden ist.

1. Das Comeback der Steuer-Falle

Stellen Sie sich einen gut gefüllten Sonntagsbrunch vor: Der Duft von Rührei und frischen Brötchen, die Kaffeemaschine schnurrt, und irgendwo klimpert eine Sektflasche, die geöffnet wird. Alles inklusive, alles ein Preis. Für den Gast perfekt – für die Umsatzsteuer ein kleines Minenfeld.

Seit dem 1. Januar 2026 sind Speisen wieder mit 7 Prozent zu versteuern, unabhängig davon, ob sie im Restaurant oder unterwegs gegessen werden. Getränke jedoch bleiben bei 19 Prozent. Was während der letzten Jahre immer wieder geändert wurde, ist nun klar geregelt – und damit auch die „Kombiangebot-Problematik“ zurück: Sobald ein Paket aus Essen und Trinken entsteht, muss getrennt werden. Und zwar korrekt.

Ein DEHOGA-Vertreter bringt es in einem typischen Verbandston auf den Punkt: „Wir haben lange für die Entfristung der 7 Prozent gekämpft. Dass das Finanzministerium nun auch die pragmatische Aufteilung bei Buffets wieder zulässt, schafft die nötige Rechtssicherheit für unsere Betriebe.“

Kurz gesagt: Die 7 Prozent sind wieder da. Die Steuerfalle auch.

2. Die Herausforderung: Ein Preis, zwei Steuersätze

Warum ist das so kompliziert? Steuerlich stellt sich bei Pauschalen immer dieselbe Frage: Welche Leistung ist wie hoch zu versteuern?

Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen einer einheitlichen Leistung (alles fällt unter einen Steuersatz) und dem sogenannten Aufteilungsgebot. Letzteres greift, wenn Speisen und Getränke beides wesentliche Bestandteile eines Angebots sind. Dann muss der Gesamtpreis in zwei steuerlich getrennte Blöcke zerlegt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wäre eigentlich die eleganteste Lösung, das Verhältnis der Einzelverkaufspreise zugrunde zu legen. Doch in der Praxis ist das kaum machbar. Bei einem Brunch kann es passieren, dass Gast A nur stilles Wasser trinkt, während Gast B drei Cappuccini und zwei Gläser Sekt ordert – und beide trotzdem denselben Pauschalpreis zahlen.

Das Problem: Wenn man nicht sauber dokumentiert, wie der Paketpreis steuerlich aufgeteilt wird, schätzt das Finanzamt. Und Schätzungen fallen selten zugunsten des Betriebs aus.

Genau deshalb forderte die Branche jahrelang eine praktikable Lösung. Und die kommt jetzt wieder ins Spiel.

3. Die Lösung: Die 30/70-Vereinfachungsregel

Mit dem BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 führt das Finanzministerium eine aus Corona-Zeiten bekannte und bewährte Regelung wieder ein: die 30/70-Pauschale.

Die Vereinfachungsregel lautet:

Das gilt für Pauschalangebote, bei denen Speisen und Getränke gemeinsam verkauft werden – vom Brunch über All-inclusive-Buffets bis zu Menü-Bundles. Entscheidend: Es müssen tatsächlich Getränke im Paket enthalten sein. Eine „All you can drink“-Veranstaltung ohne Essen bleibt selbstverständlich zu 100 Prozent beim Getränkesteuersatz.

Ein Steuerberater fasst es pragmatisch zusammen: „Die Rückkehr zur 30/70-Regelung ist ein Segen für die Buchhaltung. Wer jetzt noch versucht, den Kaffeeanteil beim Brunch einzeln herauszurechnen, macht sich unnötig das Leben schwer.“

Für die Praxis heißt das: Ein einziges Zahlenpaar ersetzt unzählige mögliche Einzelpreisberechnungen. Und mit einem Knopfdruck am Kassensystem kann der Brunch korrekt verbucht werden – oder, wie ein Gastronom es formuliert: „Endlich muss ich an der Kasse nicht mehr raten.“

4. Spezialfall Hotellerie: Das „Business Package“

Besonders in der Hotellerie stellt sich die Frage nach Pauschalangeboten fast täglich. Übernachtung, Frühstück, WLAN, Parkplatz – oft alles in einem Preis.

Bis 2026 galt dafür eine 20-Prozent-Pauschale für Leistungen, die dem Regelsteuersatz unterliegen. Doch mit der Rückkehr der 7 Prozent auf Teile des Frühstücks – etwa Brötchen, Aufschnitt, Müsli – musste die Pauschale angepasst werden.

Ab 2026 beträgt der pauschale Anteil für Leistungen, die nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, 15 Prozent des Gesamtpreises. Dazu zählen etwa:

Für Hotelbetriebe und vor allem für Firmenkunden ist das wichtig. Denn Business-Reisende benötigen korrekte Rechnungen, um Vorsteuer geltend zu machen. Und für Sie als Hotelier bedeutet die neue Pauschale weniger Interpretationsspielraum – und damit mehr Sicherheit bei Betriebsprüfungen.

5. Praxis-Check: Kasse und Rechnung

Theorie ist schön – entscheidend ist, wie sich die Regeln im Alltag eines Betriebs umsetzen lassen. Und da spielt das Kassensystem eine zentrale Rolle.

Was Sie jetzt prüfen sollten:

Auf dem Bewirtungsbeleg müssen beide Steuersätze klar erkennbar sein – auch bei einem einzigen Paketpreis. Zusätzlich sollte in der Verfahrensdokumentation festgehalten werden, ob Sie die Pauschale verwenden oder nach Einzelverkaufspreisen aufteilen.

Das schützt nicht nur im Prüfungsfall, sondern hilft auch dem eigenen Team, systematisch und einheitlich zu arbeiten.

Fazit / Ausblick

Mit der Rückkehr der 7 Prozent auf Speisen kehrt auch die Pflicht zur sauberen steuerlichen Trennung von Speisen und Getränken zurück. Die 30/70-Regel erleichtert diesen Schritt erheblich – vorausgesetzt, sie wird korrekt umgesetzt und dokumentiert. Für die Hotellerie sorgt die neue 15-Prozent-Pauschale für mehr Klarheit bei Business-Paketen.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, welche Kassensysteme die neuen Vorgaben besonders komfortabel unterstützen und wie Betriebsprüfungen die Pauschale anwenden. Wenn Sie Ihr Kassensystem und Ihre Dokumentation jetzt anpassen, sind Sie der nächsten Prüfung jedoch bereits einen Schritt voraus.

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