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Nachhaltigkeit

Mehrweg 2.0: So machen Sie Ihr To-go-Geschäft fit für die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die Mehrwegangebotspflicht ist längst da – doch mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR verschärft sich das Spiel deutlich. Ab August 2026 gelten europaweit strenge Regeln zu Materialien, PFAS-Grenzwerten und Recyclingfähigkeit. Dieser Artikel zeigt, welche Systeme und Behälter Gastronomen jetzt wählen müssen, um rechtssicher, wirtschaftlich und zukunftsfest unterwegs zu sein.

Mehrweg 2.0: So machen Sie Ihr To-go-Geschäft fit für die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

TL;DR

Teaser:

Die Mehrwegangebotspflicht ist längst da – doch mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR verschärft sich das Spiel deutlich. Ab August 2026 gelten europaweit strenge Regeln zu Materialien, PFAS-Grenzwerten und Recyclingfähigkeit. Dieser Artikel zeigt, welche Systeme und Behälter Gastronomen jetzt wählen müssen, um rechtssicher, wirtschaftlich und zukunftsfest unterwegs zu sein.

1. Status Quo vs. Zukunftsschock

Stellen Sie sich vor: Hinter dem Tresen steht eine staubige Box aus dem Jahr 2023, gekauft, um „irgendwie“ die Mehrwegangebotspflicht zu erfüllen. Kommt Ihnen bekannt vor? Viele Betriebe haben das Thema Mehrweg bislang eher pflichtbewusst als strategisch angegangen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die deutsche Mehrwegangebotspflicht nach § 33 und § 34 VerpackG – ein erster Schritt.

Doch jetzt kommt die Verpackungsreform, die alles verändert: die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Sie ist eine EU-Verordnung, gilt also unmittelbar, ohne nationale Umsetzungsschleifen. Der entscheidende Stichtag für die Gastronomie ist der 12. August 2026. Ab dann greifen zahlreiche Vorgaben zu Materialien, Chemikalien und Pflichten für Inverkehrbringer.

Wer bisher nur das Nötigste getan hat, steht jetzt vor einer echten Bewährungsprobe. Oder, wie es ein IHK-Experte in einem Merkblatt formuliert: „Die PPWR macht aus der Kür eine Pflicht. Wer jetzt in Mehrweg investiert, sollte sich vom Hersteller schriftlich geben lassen, dass die Materialien PFAS-frei und recyclingfähig sind.“

2. Das ändert sich ab 2026 (PPWR)

Um zu verstehen, was auf die Branche zukommt, hilft ein Blick auf die Grundidee der PPWR, die als Verordnung (EU) 2025/40 verabschiedet wurde. Im Kern geht es nicht nur um Müllvermeidung, sondern um ein europaweites System, in dem Verpackungen von Anfang an so gestaltet sein müssen, dass sie recycelt werden können. „Recyclingfähigkeit durch Design“ lautet das Schlagwort.

Die wichtigsten Neuerungen:

Recyclingfähigkeit wird Pflicht: Ab 2030 müssen Verpackungen bestimmte „Grades“ der Recyclingfähigkeit erreichen. Ungeeignete Verbundmaterialien und beschichtete Einwegpapiere geraten damit unter Druck.

EPR – Extended Producer Responsibility: Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss umfassende Daten liefern – Material, Recyclingfähigkeit, Lebenszyklus. Selbst Gastronomen, die eigene Mehrwegbecher mit Logo kaufen, können plötzlich als „Hersteller“ gelten.

Mehrwegziel 2030: Für große Unternehmen gilt bis 2030 ein Wiederverwendungsziel von 10 % für To-go-Getränke und Fertiggerichte. Auch wenn diese Quote offiziell nicht für kleine Betriebe greift: Der Markt wird sich daran orientieren, und Lieferanten werden entsprechende Lösungen pushen.

Deutliche Pflichten ab 2026: Die früheste Konsequenz spürt die Gastronomie schon ab August 2026 – chemikalienrechtliche Vorgaben, Nachweise zur Eignung von Verpackungen, Datenpflichten und EPR-Anforderungen treten gestaffelt in Kraft.

Für den Alltag heißt das: Was früher als „Einweg aber kompostierbar“ vermarktet wurde, kann 2026 illegal sein. Betreiber müssen sich darauf einstellen, Materialien und Systeme konsequent auf EU-Tauglichkeit zu prüfen.

Vertiefende Zusammenfassungen finden Sie im EuroShop Magazin, das praxisnah erklärt, welche Branchenbereiche besonders betroffen sind (siehe Beitrag „Neues EU-Verpackungsrecht PPWR 2025“ auf euroshop.de).

3. Material-Check: Was fliegt raus?

Viele Betriebe setzen weiterhin auf beschichtete Kartonboxen, die als „nachhaltige“ Alternative gelten. Das Problem: Ein großer Teil davon enthält PFAS – sogenannte „Ewigkeitschemikalien“ mit fettabweisenden Eigenschaften. Die PPWR zieht hier die Notbremse.

Ab August 2026 gelten Grenzwerte von 25 ppb pro Einzelstoff. Überschreitungen führen dazu, dass solche Verpackungen nicht mehr verwendet werden dürfen. Für die Gastronomie bedeutet das: Zahlreiche Einwegprodukte aus Pappe, Bagasse oder anderen Naturfasern sind nicht automatisch sicher – die Beschichtung macht den Unterschied.

Erschwerend kommt hinzu: Neben den Grenzwerten zählt ab 2030 auch die Recyclingfähigkeit. Verpackungen müssen praktisch und technisch in bestehende Stoffströme passen. Produkte, deren Materialmix nicht sortierbar ist, werden von Entsorgern nicht akzeptiert.

Wer Kunststoff einsetzt, muss außerdem mit Rezyklatquoten rechnen. Neue Kunststoffverpackungen sollen mindestens teilweise aus Post-Consumer-Rezyklaten bestehen.

Dieses Thema erklärt die Plattform Bioleaderpack ausführlich und zeigt, wie stark insbesondere die PFAS-Regelungen Einwegverpackungen betreffen.

4. System-Frage: Pool vs. Insel

Jetzt wird es für Gastronomen wirklich konkret: Welches Mehrwegsystem ist zukunftssicher? Die PPWR beeinflusst diese Entscheidung stärker als viele denken.

Insel-Lösung (Eigene Becher/Boxen)

Viele Betriebe liebäugeln mit eigenen Behältern: Branding, Wiedererkennung, Kundenbindung. Klingt gut – aber nach neuem EU-Recht kann das schnell bürokratisch werden. Eigene Behälter einzukaufen oder gar bedrucken zu lassen, macht den Betrieb häufig zum „Inverkehrbringer“. Das bedeutet:

• EPR-Meldepflichten

• Registrierung im Verpackungsregister (z.B. LUCID)

• Nachweise zu Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und Lebensdauer

• Haftung, wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden

Ein Gastronom fasst es so zusammen: „Ich habe 2023 Schalen gekauft, die will keiner. Jetzt soll ich schon wieder umstellen, weil die EU neue Chemikalien-Regeln hat?“

Pool-Systeme (z. B. Recup, Vytal, Relevo)

Pool-Anbieter übernehmen die Herstellerrolle – inklusive Prüfung der Materialien, Einhaltung der PFAS-Grenzwerte sowie Recycling am Lebensende der Behälter. Sie garantieren ihren Partnern, dass die Produkte den kommenden EU-Vorgaben entsprechen. Ein typischer O-Ton aus der Branche: „Der Einzelgastronom kann diese Materialprüfung kaum selbst leisten.“

Für viele kleine und mittlere Betriebe wird das entscheidend: Sie können mit Pool-Systemen die Compliance-Aufwände auslagern.

Fazit

Pool-Systeme werden durch die PPWR noch attraktiver. Eigenlösungen lohnen sich nur, wenn man bereit ist, rechtliche Verantwortung und Datenpflichten zu tragen – oder genug Ressourcen für Beratung und Dokumentation hat.

5. Logistik & Hygiene als Kostenfaktor

Mehrweg bedeutet mehr als „geschirrähnliche Verpackungen ausgeben“. In der Praxis geht es um Spülen, Trocknen, Lagern und Rücknehmen – und das zuverlässig, auch in stressigen Stoßzeiten.

Spülen: Kunststoffschalen brauchen oft spezielle Programme für optimale Reinigung. Viele Standardmaschinen erzeugen zu viel Restfeuchte.

Trocknung: Bleibt Feuchtigkeit zwischen gestapelten Boxen hängen, droht Schimmel.

Rücknahme: Wer Mehrweg ausgibt, muss es in der Regel auch wieder zurücknehmen. Das gilt unter bestimmten Umständen sogar für systemfremde Behälter gleicher Art.

Die Folge: Betriebe müssen ihre Arbeitsabläufe überdenken oder externe Dienstleister nutzen. In Großstädten entstehen bereits Logistik-Hubs, die Spülen und Transport bündeln – besonders interessant für Betriebe mit hohem To-go-Anteil.

6. Checkliste: Ist mein System „Future Proof“?

Hier fünf Fragen, die Sie Ihrem Anbieter – oder sich selbst – stellen sollten:

  1. PFAS-Freiheit: Gibt es ein schriftliches Zertifikat, das die Einhaltung des 25-ppb-Grenzwerts belegt?
  2. Kreislaufgedanke: Werden defekte Schalen zurückgenommen und nachweislich recycelt?
  3. Datenbereitstellung: Erhalte ich alle notwendigen Unterlagen für das Verpackungsregister (z. B. LUCID)?
  4. Handling: Sind die Schalen stapelbar, spülmaschinenfest und trocknen sie vollständig?
  5. Akzeptanz: Ist das Pfandsystem im Kundenalltag bekannt, und gibt es viele Rückgabestellen in meiner Umgebung?

Diese Punkte entscheiden darüber, ob Ihr System ab 2026 noch legal und wirtschaftlich ist.

Fazit / Ausblick

Die PPWR verändert die To-go-Welt grundlegend. Billige Alibi-Lösungen und beschichtete Einwegpappen gehören bald der Vergangenheit an. Wer heute investiert, sollte nicht nur an die deutsche Mehrwegpflicht denken, sondern an die europäischen Vorgaben – besonders an das PFAS-Verbot, die Recyclingfähigkeit und die Rolle als möglicher Inverkehrbringer.

In den kommenden Jahren wird der Trend klar in Richtung standardisierte, geprüfte und digital dokumentierte Mehrwegsysteme gehen. Pool-Systeme bekommen Rückenwind, während Einzellösungen mehr Aufwand bedeuten. Wenn Sie jetzt Ihre Materialien prüfen, Rücknahme- und Spülprozesse optimieren und einen Anbieter wählen, der verbindlich PPWR-konform ist, sind Sie Ihrer Konkurrenz einen Schritt voraus.

Kurz-Check für Ihren Betrieb

• Nutzen Sie bereits PFAS-freie Behälter mit Nachweis?

• Wissen Sie, ob Ihr aktuelles System recycelt wird – oder nur „weitergegeben“?

• Ist Ihre Spültechnik für Kunststoff ausgelegt?

• Haben Sie eine klare Rücknahmelogistik?

• Könnte ein Pool-System Ihre Daten- und Dokumentationspflichten reduzieren?

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