Donnerstag, 9. Juli 2026 GastroNews – Magazin für Profis
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Kältemittel gehören in den Einkauf

Kältemittel gehören in den Einkauf

TL;DR

Unter der Arbeitsplatte brummt es. Petersilie in der Box, Sahne hinten links, Mise en Place bereit. Der Unterbaukühlschrank macht seinen Job: kalt halten und nicht auffallen.

Genau dort beginnt das Thema. Nicht im Gesetzestext, sondern am Typenschild. Hinten, seitlich, innen an der Tür. Dort stehen Kältemittel, Füllmenge, Hersteller, Seriennummer und Baujahr. Früher war das vor allem Technikerwissen. Heute gehört es in den Einkauf.

Bestehende Geräte werden dadurch nicht automatisch wertlos. Aber jeder Neukauf, jede größere Reparatur und jeder Austausch brauchen mehr Sorgfalt. Wer nur Kaufpreis und Energieverbrauch vergleicht, übersieht womöglich den Punkt, der später den Service teuer macht.

Kleine Zeile, große Wirkung

Die EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 gilt seit dem 11. März 2024. Sie ersetzt die frühere Verordnung 517/2014 und verschärft die Linie bei fluorierten Treibhausgasen: weniger HFKW-Mengen am Markt, neue Verbote für bestimmte Geräte, strengere Regeln bei Dichtheit, Kennzeichnung, Zertifizierung, Entsorgung und Rückgewinnung.

Für Gastronomie und Hotellerie ist das kein Spezialthema. Kälte steckt in Kühlzelle, Saladette, Schnellkühler, Bar-Kühlmöbel, Eismaschine, Frühstücksbuffet, Bankettwagen, Lager, Spa und Minibar-Logistik. In manchen Häusern gibt es mehr kleine Kältequellen als auf den ersten Blick im Technikordner stehen.

Für den Einkauf zählt seit 1. Januar 2025 bei vielen neuen selbstständigen Kühlgeräten mit F-Gasen die GWP-150-Schwelle. Bestimmte Foodservice-Geräte wie Schnellkühler, Eiscremebereiter, Eismaschinen, Slush- und Softeismaschinen oder Speisentransportwagen können unter befristete Ausnahmen fallen. Das ist keine Einladung zum schnellen Restposten. Es ist ein Hinweis, das Datenblatt sauber zu lesen.

GWP ist keine Fußnote

GWP beschreibt, wie stark ein Kältemittel im Vergleich zu CO2 wirkt. In der Praxis heißt das: Je höher der Wert, desto eher können Quote, Verfügbarkeit, Verbote und Servicebeschränkungen zum Kostenthema werden.

Ältere gewerbliche Kälteanlagen mit Hoch-GWP-Kältemitteln wie R404A gehören deshalb auf die Prüfliste. Bei Service und Wartung von Kälteanlagen mit Kältemitteln ab GWP 2500 gelten seit 2025 starke Einschränkungen. Recycelte oder aufgearbeitete Mittel können unter Bedingungen noch bis 2030 eine Rolle spielen. Ab 2032 wird auch Service und Wartung von Kälteanlagen mit Kältemitteln ab GWP 750 enger geregelt.

Moderne Kühlmöbel setzen häufig auf natürliche Kältemittel wie R290, also Propan, oder R744, also CO2. Beide haben sehr niedrige GWP-Werte und passen zur Richtung der Regulierung. Trotzdem bleibt es Technik.

R290 ist brennbar. Das muss zum Gerät, zur Füllmenge, zum Aufstellort, zur Lüftung und zu möglichen Zündquellen passen. Eine Saladette in der Produktionsküche ist anders zu bewerten als ein Getränkekühler im engen Hotelgang.

CO2-Kälte arbeitet mit anderen Druckverhältnissen. Dafür braucht es Servicepartner, die diese Technik können und im Störfall erreichbar sind. Der beste Datenblattwert hilft wenig, wenn am Samstagmittag niemand an den Kreislauf darf.

Auch HFOs mit niedrigen GWP-Werten sollten nicht blind durchgewinkt werden. Manche Stoffe fallen ebenfalls unter F-Gas-Regeln. Die R-Bezeichnung allein ersetzt keine saubere Einordnung.

Wer darf ran?

Am Kältekreislauf arbeitet nicht der Hausmeister mit gutem Willen. Installation, Wartung, Service, Reparatur und Stilllegung gehören zu zertifizierten oder entsprechend qualifizierten Personen. Betreiber müssen Emissionen vermeiden, Lecks beheben lassen und Kältemittel bei Stilllegung zurückgewinnen lassen.

Dichtheitsprüfungen hängen von Stoff, Füllmenge und CO2-Äquivalent ab. Der AREA-Leitfaden nennt für HFKW-haltige Anlagen Schwellen ab 5, 50 und 500 Tonnen CO2e, mit Prüfintervallen von jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich. Leckageerkennung kann Intervalle verändern. Hermetisch geschlossene Geräte können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein.

Nach einer Leckreparatur ist eine Nachprüfung vorgesehen: frühestens nach 24 Stunden Betriebszeit, spätestens innerhalb eines Monats. Das klingt klein. Im Betrieb entscheidet es darüber, ob der Servicetermin wirklich abgeschlossen ist oder als lose E-Mail verschwindet.

F-Gas-Aufzeichnungen sollen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Kaufunterlagen, Wartungsnachweise, Kältemittelmengen, Dichtheitsprüfungen, Reparaturen, Rückgewinnung und Zertifikate des Servicepartners gehören zentral abgelegt. Nicht beim ehemaligen Küchenchef. Nicht im privaten Handyfoto. In den Technikordner.

Der günstige Kühler kann teuer werden

Ein günstiges Gerät kann ein guter Kauf sein. Es kann aber auch ein Problem auf Rollen werden.

Vor allem bei Auslaufmodellen lohnt der zweite Blick: Darf das Gerät heute in Verkehr gebracht werden? Welches Kältemittel steckt drin? Welche Ausnahme greift, falls überhaupt? Wer wartet es in der Region? Wie lange gibt es Ersatzteile? Was passiert bei Rücknahme und Entsorgung?

Die US-Debatte vom Mai 2026, in der eine Lockerung von HFKW-Regeln für Kühl- und Klimatechnik politisch als Kostenfrage verhandelt wurde, ist für Europa kein Rechtsmaßstab. Sie zeigt aber, wie empfindlich Kältemittelwechsel für Hersteller, Händler und Betreiber sind.

Für Küche, Bar und Hoteltechnik heißt das: Den Anschaffungspreis allein zu vergleichen reicht nicht. Ein gutes Angebot nennt Kältemittel, GWP, Füllmenge, F-Gas-Konformität, Servicekonzept, Ersatzteilzeitraum und Rücknahmelösung.

Der schnelle Kühlschrank-Check

Vor dem nächsten Kauf oder Serviceauftrag helfen ein paar einfache Fragen:

Für bestehende Geräte hilft eine Prioritätenliste. Ganz oben stehen Anlagen mit hohem GWP, häufigen Störungen, unklarer Dokumentation oder schwer erreichbarem Service. Danach kommen die unauffälligen Dauerläufer.

Der Kühlschrank unter der Arbeitsplatte bleibt ein Alltagsgerät. Er soll kalt halten, leise laufen und den Service nicht stören. Nur gehört jetzt eine neue Routine dazu: erst die Kältemittel-Zeile prüfen, dann bestellen.

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