TL;DR
- Die am 29. Oktober 2026 eingereichte Klage betrifft Preiswerbung, Vertragspraktiken und Supportversprechen.
- Die Kläger beanstanden unzureichend offengelegte Kosten hinter einem mit null Dollar beworbenen Angebot.
- Zu den Vorwürfen zählen Gebühren bei Betriebspausen und vorzeitigem Vertragsende.
- Toast bestreitet die Anschuldigungen und die Anwendbarkeit eines herangezogenen US-Gesetzes.
Welche Kosten laut Klage zum Null-Dollar-Angebot hinzukommen
Toast bietet Restaurantkassen sowie zugehörige Software- und Zahlungsdienste an. Gegen das Unternehmen wurde am 29. Oktober 2026 beim Bundesgericht für Nordkalifornien eine Klage unter dem Aktenzeichen 3:26-cv-12705 eingereicht.
Toast hat den Vorwürfen noch am selben Tag ausdrücklich widersprochen und gerichtliche Verteidigung angekündigt. Eine gerichtliche Entscheidung über die Anschuldigungen steht aus.
Im Mittelpunkt steht unter anderem ein als „Pay-as-you-Go“ beworbenes Angebot. Die Kläger beschreiben einen monatlichen Preis von null Dollar für Hardware beziehungsweise Software, verbunden mit höheren Gebühren für Kartentransaktionen. Bei diesem Modell entstehen somit Kosten über die Zahlungsabwicklung. Der beworbene Monatsbetrag beschreibt nur einen Teil der finanziellen Bedingungen.
Die Kläger werfen Toast vor, weitere Bedingungen unzureichend offengelegt zu haben. Nach ihrem Vortrag können Hardwarekosten entstehen, wenn innerhalb von 120 Tagen nach Kauf des Abonnements keine Zahlungsabwicklung beginnt. Der beanstandete Auslöser ist hier also die ausbleibende Zahlungsabwicklung innerhalb dieser Frist. Die Angaben stehen in den Passagen zum Pay-as-you-Go-Angebot.
Die Klage nennt Gebühren bei Betriebspausen und vorzeitigem Vertragsende
Die Klageschrift nennt außerdem 85 US-Dollar monatlich bei einer vorübergehenden Schließung. Für ein vorzeitiges Vertragsende beanstanden die Kläger 150 US-Dollar je verbleibendem Vertragsmonat sowie die aus ihrer Sicht unzureichende Offenlegung dieser Kosten.
Ein eigenes Rechenbeispiel veranschaulicht die behauptete Gebührenlogik: Sechs verbleibende Vertragsmonate mal 150 US-Dollar ergeben 900 US-Dollar. Das beschreibt keine konkrete Kundenrechnung. Bezugsgröße ist in diesem Beispiel die restliche Vertragsdauer, unabhängig davon, wie viele Zahlungen ein Restaurant in dieser Zeit abwickeln würde.
Die im Verfahren beschriebenen Bedingungen betreffen unterschiedliche Vertragsfassungen und Zeiträume. Sie sind keine allgemeine aktuelle Tarifauskunft für sämtliche Toast-Kunden. Die Kläger beanstanden, wie Kosten und Bindungen vor dem Vertragsabschluss dargestellt wurden; zusätzliche Entgelte allein belegen noch keine Täuschung.
Für einen Betrieb betrifft das zwei konkrete Fragen: Welche Zahlungen laufen bei einer vorübergehenden Schließung weiter, und welche Kosten knüpfen an ein vorzeitiges Vertragsende an? Die in der Klage genannten Monatsbeträge beziehen sich auf diese unterschiedlichen Auslöser.
Umstritten sind auch Zusatzdienste, Kündigung und Support
Über die Gebühren hinaus werfen die Kläger Toast ungewollte Zusatzdienste und einen erschwerten Kündigungsprozess vor. Außerdem beanstanden sie eine Lücke zwischen beworbenem Rund-um-die-Uhr-Support und der Unterstützung, die Kunden erhalten hätten. Darüber berichtet das US-Gastronomiefachmedium Nation’s Restaurant News am 29. Oktober.
Der Vorwurf betrifft damit die Verfügbarkeit von Hilfe zu den beworbenen Zeiten. Toast weist die Anschuldigungen zurück. Einzelne vorgetragene Beschwerden lassen sich zugleich nicht auf die Erfahrungen aller Kunden übertragen.
Toast bestreitet, dass das US-Gesetz für seine Geschäftsverträge gilt
Das Unternehmen bestreitet insbesondere die Anwendbarkeit des Restore Online Shoppers’ Confidence Act, kurz ROSCA, auf seine ausgehandelten Geschäftsverträge. Dieses US-Gesetz zu Online-Abonnementpraktiken wird im Verfahren herangezogen.
Laut Toasts Stellungnahme habe bislang kein Gericht ROSCA auf solche Geschäftsverträge angewandt. Das Unternehmen verweist außerdem auf seine Kooperation mit der FTC seit Mitte 2025. Kundenservice, Preise und Support blieben durch die Nachricht unverändert, erklärt Toast.
Das US-Verfahren liefert keine rechtliche Bewertung von Verträgen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Für eine geplante Betriebspause lässt sich beim eigenen Anbieter konkret nachfragen: Welche Software- und Zahlungsentgelte werden während der Schließung weiterberechnet, und unter welchen Bedingungen lassen sie sich aussetzen?