Dienstag, 3. November 2026 GastroNews – Magazin für Profis
Küche & Trends

Fermentiertes Eiprotein: Vor der Küchenprobe steht die Marktprüfung

Eiklarprotein aus Fermentation könnte beim Aufschlagen, Binden und Backen neue Möglichkeiten eröffnen. Der internationale Zutatenkonzern ADM und der US-Proteinanbieter The EVERY Company wollen OvoPro dafür in größerem Maßstab in den USA produzieren. Ob und unter welchen Bedingungen die konkrete Ware in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eingesetzt werden darf, klären die vorliegenden Quellen jedoch nicht. Für Küchen bleibt die Ankündigung deshalb zunächst ein Blick auf eine neue Zutat, keine Einkaufsempfehlung.

Präzisierung vom 22. Oktober 2026: Die vorliegenden Quellen belegen keine Verkehrsfähigkeit von OvoPro für den konkreten Einsatz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Der EU-Status allein beschreibt die Schweizer Prüfung nicht vollständig. Die unten erläuterten Rezepttests sind ein bedingtes Arbeitsmodell, keine Aufforderung, das Produkt bereits einzusetzen.

TL;DR

Für Küche und Einkauf steht zunächst eine offene Frage im Raum: Unter welchen Bedingungen dürfte die konkrete Zutat im eigenen Land verwendet werden? Die Ankündigung einer Produktionsanlage beantwortet das noch nicht.

FoodNext, ein taiwanisches Lebensmittel-Fachmedium, griff am 6. August die geplante Skalierung fermentierten Eiproteins auf. Die Produktionspartnerschaft belegen ADM und Food Ingredients First: ADM und The EVERY Company planen die Produktion von OvoPro am ADM-Standort Clinton im US-Bundesstaat Iowa.

The EVERY Company erwartet laut Food Ingredients First ab der zweiten Hälfte 2027 eine Verfünffachung der verfügbaren OvoPro-Mengen. Das ist eine Erwartung des Unternehmens. Aussagen zu Aufschlag, Bindung, Gelierung und Neutralität beschreibt The EVERY Company ebenfalls als Produkteigenschaften.

Produktakte vor der Probe

Die EU-Unionsliste neuartiger Lebensmittel führt zugelassene Novel-Food-Einträge mit Spezifikationen, Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsvorgaben. Handelsmarke und Hersteller stehen dort nicht zwingend. Die Produktakte gleicht die Identität der konkreten Ware daher zusätzlich mit Lieferantenspezifikation, Analysezertifikat und Chargenunterlagen ab.

Für Deutschland und Österreich wird geprüft, ob die konkrete Zutat von einem passenden EU-Zulassungseintrag erfasst ist und welche Einsatz- und Kennzeichnungsbedingungen gelten. Der Handelsname allein reicht für diesen Abgleich nicht. Eine Lieferantenaussage muss sich anhand der maßgeblichen Rechtsgrundlage und der Produktidentität nachvollziehen lassen.

Für die Schweiz gilt der eigene Lebensmittelrechtsrahmen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erläutert die Bewilligungswege und die Bedeutung von EU-Zulassungen. Je nach Herstellungsweise können auch die Schweizer Regeln für Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen relevant sein. Welche Einordnung und Grundlage für die konkrete Ware greift, muss belegt werden; eine zusätzliche Schweizer Einzelbewilligung wird hier weder pauschal verlangt noch ausgeschlossen.

Für OvoPro liegen in dieser Recherche keine vollständigen produktbezogenen Nachweise vor, die diese Prüfung abschließen. Ebenso wenig lässt sich daraus eine fehlende Zulassung behaupten. Vor Bestellung und Verwendung müssen Rechtsgrundlage, Spezifikation und Allergeninformation geklärt sein. Bis dahin bleibt das Produkt außerhalb der Gästerezeptur, einschließlich einer Verkostung im Betrieb.

Die Akte benennt außerdem die zulässigen Einsatzbereiche im Betrieb. Ein guter Schaum für die Patisserie kann andere Anforderungen erfüllen als eine Sauce auf der Warmhalteplatte.

Drei Rezepte, drei Funktionen

Die Küchenprobe ist ein GastroNews-Arbeitsmodell für eine im Zielmarkt rechtmäßig einsetzbare und hinsichtlich der Allergene geklärte Zutat. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, trennt sie drei Referenzrezepturen, damit Aufschlag, Bindung und Backstabilität eigene Messwerte erhalten.

Die erste Probe prüft Aufschlag mit einer standardisierten Meringue oder einem Schaumelement. Zuckeranteil, Flüssigkeitsmenge und Rührzeit bleiben gleich. Das Team misst Ausgangsvolumen und Volumen nach dem Aufschlagen.

Die zweite Probe prüft Bindung in Sauce, Creme oder vegetarischer Farce. Eine feste Temperaturkurve und Warmhaltezeit machen Schnittfestigkeit, Wasserabgabe und Mundgefühl vergleichbar.

Die dritte Probe prüft Backstabilität mit Muffin oder Biskuit. Gleiches Teiggewicht, gleiche Form und identisches Backprofil halten Höhe, Gewicht, Bräunung und Textur auf einer Linie. Jede Probe läuft parallel zur bisherigen Eizutat oder zum verwendeten Ersatzprodukt. Die Verkostung erfolgt blind und bewertet Textur, Aroma, Mundgefühl, Bräunung und Standzeit getrennt.

Gramm statt Bauchgefühl

Die Dosierung steht in Gramm je Kilogramm Gesamtmasse auf dem Probebogen. Diese Bezugsgröße trägt auch bei größeren Chargen. Bei 12 Gramm Protein je Kilogramm Masse lässt sich die Rezeptur sauber hochrechnen.

Die Aufschlag-Ausbeute lautet: Volumen nach dem Aufschlagen geteilt durch Ausgangsvolumen. Entstehen aus 200 Millilitern Ausgangsmasse 600 Milliliter Schaum, beträgt die Ausbeute 3,0. Eine festgelegte Ruhezeit ergänzt den Wert um die Standfestigkeit.

Für Backwaren ergänzt eine interne Bräunungsskala von 1 bis 5 die Messwerte. Ein Referenzfoto unter gleichem Licht schafft eine gemeinsame Grundlage zwischen Schichten. In einem frei gewählten Rechenbeispiel kostet ein Protein 80 Euro je Kilogramm. Bei 12 Gramm je Kilogramm Gesamtmasse liegen die Zutatenkosten bei 0,96 Euro je Kilogramm Rezeptur. Das sind weder ein OvoPro-Angebotspreis noch eine Dosierempfehlung.

Allergene bis zum Gast

In Deutschland und Österreich bildet die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung den Rahmen für Zutaten- und Allergeninformationen; die Schweiz hat eigene Kennzeichnungsvorgaben. Küche, Einkauf und Service benötigen dafür die verbindliche Produktspezifikation und die freigegebene Rezeptur. Aus der Fermentationsmethode lassen sich Bezeichnungen wie „eifrei“ oder „allergenfrei“ nicht ableiten. Ein konkreter Allergenstatus von OvoPro wird hier mangels vollständiger Produktunterlagen nicht behauptet.

Lagerplatz, Schöpfwerkzeug, Mise en Place und Reinigungsablauf zeigen, wo im konkreten Betrieb Kreuzkontakte entstehen können. Eine Rezeptur-, Chargen- oder Produktänderung startet die Allergenprüfung erneut. Karte, QR-Menü und mündliche Auskunft übernehmen anschließend die freigegebenen Angaben.

Der Probebogen führt Produkt und Charge, Rechtsgrundlage, Rezepturversion, Dosierung, Preis und Einsatzbereich auf einer Seite zusammen. Die Patisserie trägt bei der nächsten Charge Volumen, Standzeit, Bräunungswert und Gebäckgewicht neben das Referenzfoto ein.

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