1. Der neue Basiswert
Stellen Sie sich vor, Sie öffnen im Januar die Tür zum Büro, starten die Lohnabrechnung – und plötzlich stimmt nichts mehr: Die alten Berechnungen laufen ins Leere, Minijob-Verträge passen nicht mehr, die Marge wirkt noch dünner als sonst. Genau das droht vielen Betrieben, denn der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro. Die Bundesregierung folgt damit der Empfehlung der Mindestlohnkommission, wie es das MiLoG vorsieht.
Für die Gastronomie bedeutet das: keine Ausnahmen, keine Sonderregelungen und keine Übergangsphase. Ab dem 1. Januar müssen alle Beschäftigten – ob Servicekraft, Küchenhelfer oder Reinigung – nach dem neuen Satz bezahlt werden. In Zeiten hoher Warenpreise und sinkender Gäste-Frequenzen ist das für viele Häuser eine zusätzliche Belastung. Die DEHOGA formuliert es in ihrer typischen Verbandsnüchternheit so: „Die wirtschaftliche Belastungsgrenze ist für viele Betriebe erreicht.“
Mehr Informationen stellt der Verband unter „Hinweise zur Mindestlohnanpassung 2025“ bereit: https://www.dehogabw.de/en/informieren/aktuelles/detail/mindestlohn-steigt-was-arbeitgeberinnen-beachten-sollten
2. Minijobs & Midijobs: Die neuen Grenzen
Kaum irgendwo wirkt die Mindestlohnerhöhung so stark wie bei den Minijobbern. Denn die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt – und steigt nun von 538 auf 556 Euro monatlich. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, sorgt in der Praxis für viel Klärungsbedarf.
Rechnen wir kurz durch:
Bei 12,82 Euro Stundenlohn ergeben 556 Euro maximal rund 43 Stunden pro Monat (genauer: 43,3). Das heißt:
Wer Minijobber beschäftigt, muss unbedingt prüfen, ob deren vertragliche Arbeitszeit noch zu diesem Rahmen passt. Viele Verträge basieren auf festen Stundenkontingenten – und kommen nach der Erhöhung schnell über die Grenze.
Wichtig für die Praxis:
• Wenn ein Minijobber nach alter Vereinbarung plötzlich 20 oder 30 Euro über die Grenze kommt, rutscht er automatisch in die Sozialversicherungspflicht.
• Um das zu vermeiden, müssen entweder die Stunden reduziert oder die Verträge sauber neu kalkuliert werden.
• Auch der Midijob-Bereich verschiebt sich – er beginnt nun knapp oberhalb der Minijob-Grenze und reicht bis 2.000 Euro.
Der HR-Blog Gastromatic empfiehlt eindringlich, alle bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse aktiv zu prüfen: https://www.gastromatic.com/de/blog/mindestlohn-2025/
Ein typisches Expertenzitat dazu lautet sinngemäß: „Vorsicht bei der Lohnabrechnung: Ab Januar eine neue Lohnregel anlegen, nicht die alte überschreiben – sonst verfälschen Sie Ihre ganze Mitarbeiterhistorie.“ Das klingt banal, erspart aber viel Ärger.
3. Kostenfalle Personaleinsatz
Das Personal ist in vielen Restaurants längst der größte Kostenblock. Wenn der unterste Lohn steigt, zieht das oft eine ganze Kette von Anpassungen nach sich – Stichwort Lohnabstandsgebot. Denn niemand möchte, dass der ungelernte Einstiegskraft plötzlich fast so viel verdient wie die Fachkraft, die für Qualität und Service verantwortlich ist. Viele Betriebe erhöhen daher auch die Löhne der Köche, Restaurantleiter oder Schichtführer, um ein faires internes Gefüge zu halten.
Das Problem:
Eine einfache Preiserhöhung auf der Speisekarte reicht dafür meist nicht aus. Der Klassiker „Wareneinsatz mal vier“ funktioniert schon lange nicht mehr. Die Lohnkostenquote steigt – und zwingt Gastronomen dazu, Prozesse zu hinterfragen.
Viele Häuser setzen inzwischen auf:
• digitale Dienstplanung, um Überstunden zu vermeiden
• optimierte Schichtmodelle
• Selbstbestellsysteme via QR-Code
• Bestell- und Bezahl-Apps, die Servicezeiten verkürzen
Solche Lösungen ersetzen nicht den persönlichen Service, entlasten aber Stoßzeiten und reduzieren Fehleinsätze. Der Branchenratgeber Dish by Metro betont: „Preise erhöhen ist erlaubt, aber effizientere Abläufe entscheiden darüber, ob der Betrieb langfristig tragfähig bleibt.“
Mehr dazu: https://www.dish.co/DE/de/blog/mindestlohn-gastronomie-2025/
Konkreter Tipp aus der Praxis: Führen Sie eine kurze Deckungsbeitragsanalyse durch – nicht nur für Speisen, sondern auch für verschiedene Tageszeiten. Viele Gastronomen stellen fest: Es ist nicht das Menü, das unrentabel ist, sondern die Art, wie die Schichten geplant sind.
4. Bürokratie & Dokumentationspflicht
Kaum ein Thema wird in Gesprächen mit Gastronomen so hitzig diskutiert wie die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Doch die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen dokumentiert werden – besonders in Minijobs und in Branchen, die als anfällig für Schwarzarbeit gelten.
Die Daten müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Und die Behörden kontrollieren regelmäßig: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kann unangekündigt im Betrieb stehen und Einsicht verlangen. Bei Fehlverhalten drohen Bußgelder:
• bis zu 30.000 Euro für fehlerhafte Dokumentation
• bis zu 500.000 Euro, wenn der Mindestlohn nicht korrekt gezahlt wurde
Zettelwirtschaft und Excel-Listen geraten da schnell an ihre Grenzen. Digitale Systeme – ob über Kassensoftware, Personalplanungstools oder Zeiterfassungs-Apps – sorgen für saubere Daten und minimieren das Risiko, dass eine Kontrolle im Chaos endet.
Eine übersichtliche Einführung in die Anforderungen finden Sie u. a. bei Resmio: https://www.resmio.com/spoon-bytes/mindestlohn-2022/
5. Ausnahmen & Azubis
Nicht alle Mitarbeitenden fallen unter den Mindestlohn. Ausgenommen sind:
• Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss
• Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung)
• Pflichtpraktikanten im Rahmen von Schule oder Studium
• freiwillige Praktika bis zu drei Monaten
• Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Tätigkeit
Besonders für Ausbildungsbetriebe wichtig:
Die Mindestausbildungsvergütung steigt ebenfalls. Im ersten Lehrjahr liegt sie 2025 bei 682 Euro statt 649 Euro im Vorjahr. Das klingt nach einer kleinen Anpassung, ist aber ein weiterer Baustein in der Gesamtkalkulation.
Resmio fasst die Vorgaben übersichtlich zusammen: https://www.resmio.com/spoon-bytes/mindestlohn-2022/
Falls Sie tarifgebunden sind, denken Sie daran: Höhere Tariflöhne haben Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn. In einigen Regionen liegen die untersten Tarifgruppen bereits über 12,82 Euro.
6. Fazit & Ausblick
Der neue Mindestlohn ist da – und mit ihm viele Detailfragen für Arbeitszeit, Lohnabrechnung und Kalkulation. Wer seine Personalkosten bisher nur grob geschätzt hat, muss jetzt genauer hinschauen. Die entscheidende Botschaft: Die Erhöhung ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch ein Anlass, Abläufe professioneller aufzusetzen.
Politisch wird bereits über einen Mindestlohn von 15 Euro diskutiert. Planungssicherheit sieht anders aus – umso wichtiger ist es, digitalisierte Arbeitsprozesse einzuführen, die zukünftige Erhöhungen besser abfedern.
Wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung frühzeitig aktualisieren, Dienstpläne effizienter gestalten und Verträge sauber anpassen, sind Sie gut vorbereitet. Oder anders gesagt: Wer jetzt ordentlich plant, bleibt im neuen Jahr nicht nur gesetzeskonform – sondern auch wirtschaftlich stabil.
Kurz-Check für Ihren Betrieb
• Stimmen die Stunden Ihrer Minijobber noch mit der 556-Euro-Grenze überein?
• Haben Sie in der Lohnsoftware die neuen Lohnarten korrekt angelegt?
• Erfassen Sie Arbeitszeiten digital und revisionssicher?
• Sind alle Speisen und Getränke mit aktueller Lohnkostenquote neu berechnet?
• Haben Sie Ihre Personaleinsatzplanung auf Effizienzpotenzial geprüft?
Wenn Sie diese Punkte angehen, starten Sie nicht nur regelkonform – sondern auch wirtschaftlich robuster ins Jahr 2025.