Donnerstag, 27. August 2026 GastroNews – Magazin für Profis
Management & Recht

Was würde die Zuckersteuer für eine Flasche Limonade bedeuten?

Für eine geplante deutsche Abgabe auf zuckergesüßte Getränke stehen Produktscope, Bemessung und Starttermin noch aus. Das Bundesgesundheitsministerium, der Bundestag und die ahgz berichten am 27. August 2026 über unterschiedliche politische und verfahrensbezogene Stände. Gastronomie und Hotellerie gewinnen mit einer Artikelliste und drei Szenarien eine saubere Grundlage für spätere Preisentscheidungen.

TL;DR

Limonade steht im Kühler, Sirup hinter der Bar, Fertigkaffee kommt in Dosen über den Großhandel. Auf der Getränkekarte bilden sie eine kleine Auswahl. Für die Kalkulation bringen sie jeweils eigene Gebindegrößen, Zuckergehalte, Mischverhältnisse und Einkaufspreise mit.

Die ahgz, ein deutsches Fachmedium für Hotellerie und Gastronomie, berichtete am 27. August über Aussagen von Finanzminister Lars Klingbeil. Laut dpa erklärte er, zuckerfreie Light- und Zero-Getränke lägen außerhalb der geplanten Abgabe. Ein bekannt gewordenes Papier aus dem Finanzministerium beschrieb er als Arbeitsstand ohne politische Einigung.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt in seinem FAQ zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2027. Der Deutsche Bundestag verweist auf ein weiteres Gesetzgebungsverfahren mit einer Einführung ab 2028. Bemessung und vollständiger Geltungsbereich stehen für die betriebliche Getränkekalkulation noch aus.

Welche Angaben für jede Flasche, Dose und Sirupvariante nötig sind

Die Artikelliste beginnt bei den Produkten, die der Betrieb tatsächlich einkauft. Eine 0,33-Liter-Limonade und die 0,5-Liter-Flasche desselben Getränks erhalten getrennte Zeilen.

Dort stehen Lieferant, Artikelnummer, Produktname, Gebindegröße, Zucker je 100 Milliliter, Süßungsmittel laut Zutatenliste, Jahresmenge, Netto-Einkaufspreis und aktueller Netto-Verkaufspreis. Alle Geldbeträge bleiben netto, damit Einkauf, Verkaufspreis und angenommene Belastung dieselbe Kalkulationsbasis haben. Umsatzsteuer wird außerhalb dieser Vergleichsrechnung geführt.

Für den Start genügen zehn umsatzstarke Getränke, etwa Limonaden, Sirupe, Biermischgetränke, Fertigkaffee und alkoholfreie Alternativen. Die Spalte „gesetzlicher Status am 27. August 2026“ erhält den Eintrag „Details offen“.

Sirup braucht eine eigene Mengenlogik. Ein Liter Konzentrat wird über das Mischverhältnis zur fertigen Ausschankmenge. Bei Post-Mix oder Bag-in-Box kommen Mischverhältnis und verkaufte Getränkemenge neben das Einkaufsgebinde. So landet die Berechnung bei der ausgeschenkten Portion.

Herstellerangaben aus Etikett oder Spezifikation werden mit Datum abgelegt. Ändert sich eine Rezeptur, erhält die neue Ware eine eigene Zeile oder Versionskennung. Zuckerangaben, Gebindegrößen und Preise bleiben damit sauber zuordenbar.

So rechnet der Betrieb mit drei möglichen Szenarien

Das erste Szenario bildet den Status quo ab: aktueller Netto-Einkaufspreis, Netto-Verkaufspreis und Deckungsbeitrag je Portion. Es beschreibt den Betrieb am Stichtag.

Das zweite Szenario nutzt eine klar dokumentierte Rechenannahme für eine mögliche Belastung. Quelle, Datum und der Vermerk „Arbeitsannahme, gesetzlicher Status offen“ stehen direkt daneben. Die Formel lautet:

> Angenommener Zuschlag je Gebinde = Gebindeinhalt in Litern × angenommener Betrag je Liter

Bei 0,33 Litern und einer rein illustrativen Annahme von 0,20 Euro je Liter ergeben sich 0,066 Euro zusätzlich je Flasche. Das sind 6,6 Cent. Der Betrag erklärt allein die Rechenlogik und bildet keinen festgelegten Steuersatz ab.

Das dritte Szenario zeigt mögliche Preiswege. Der Betrieb trägt den angenommenen Betrag intern, gibt einen Teil weiter oder bildet ihn vollständig im Netto-Verkaufspreis ab. So wird sichtbar, wie sich der Deckungsbeitrag pro Portion bei derselben Annahme verändert.

Bei Sirup übersetzt das Team den angenommenen Betrag zuerst in die ausgeschenkte Portion. Zehn Milliliter Konzentrat pro Getränk führen zu einer anderen Rechengröße als eine fertig abgefüllte Limonade.

Welche Rolle Zuckergehalt und Verkaufspreis gemeinsam spielen

Zuckergehalt, Gebindegröße, verkaufte Menge, Portionsgröße und Einkaufspreis ergeben erst gemeinsam eine betriebliche Kalkulation. Hausgemachter Eistee und hausgemachte Limonade erhalten dafür Zucker aus der Rezeptur sowie die Zahl verkaufter Portionen als getrennte Werte.

„Zuckerfrei“ bleibt ein Produktmerkmal in der Artikelliste. Laut ahgz/dpa erschienen in dem bekannt gewordenen Arbeitsstand auch Zero- und Light-Getränke, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees. Diese Nennung beschreibt einen politischen Arbeitsstand; der spätere Gesetzestext legt den Geltungsbereich fest.

Lieferanten können Auskunft zu Rezeptur, Gebinde, Preisgültigkeit und möglichen Zuschlägen geben. Die Antwort wandert als Lieferanteninformation in die Artikelakte und ergänzt die eigene Kalkulation.

Wann das Team Preise in Karte und Kasse ändert

Sobald Gesetzestext, Auslegung und verlässliche Lieferantenpreise vorliegen, entscheidet das Team über Preis, Sortiment oder Rezeptur. Startdatum und neuer Preis erscheinen gleichzeitig in Kasse, Getränkekarte, Onlineangebot, Lieferservice und Hotel-F&B.

Bis dahin überträgt die Bar oder der Einkauf die nächste Lieferung von Limonade, Sirup oder Fertigkaffee mit Gebindegröße, Zuckerangabe, Jahresmenge und Netto-Einkaufspreis direkt in die Artikelliste.

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