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Schweizer Gastgewerbe erhöht die L-GAV-Mindestlöhne 2027 um 0,6 Prozent

Die Sozialpartner des Schweizer Gastgewerbes haben die Mindestlöhne für 2027 festgelegt. Die am 28. September veröffentlichte Vereinbarung erhöht die Untergrenzen des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) um 0,6 Prozent, grundsätzlich ab Januar und bei Saisonverträgen zum Beginn der Sommersaison. Restaurants und Hotels erhalten damit konkrete Monatsbeträge für bevorstehende Vertragsangebote und ihre Personalbudgets.

Die Sozialpartner des Schweizer Gastgewerbes haben die Mindestlöhne für 2027 festgelegt. Die am 28. September veröffentlichte Vereinbarung erhöht die Untergrenzen des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) um 0,6 Prozent, grundsätzlich ab Januar und bei Saisonverträgen zum Beginn der Sommersaison. Restaurants und Hotels erhalten damit konkrete Monatsbeträge für bevorstehende Vertragsangebote und ihre Personalbudgets.

TL;DR

Sozialpartner vereinbaren 0,6 Prozent höhere Mindestlöhne

Die Sozialpartner haben die L-GAV-Mindestlöhne für 2027 um 0,6 Prozent angehoben. GastroSuisse, der Schweizer Arbeitgeberverband des Gastgewerbes, veröffentlichte die Festlegung am 28. September 2026.

An der Vereinbarung sind auf Arbeitgeberseite außerdem HotellerieSuisse und die Swiss Catering Association beteiligt. Die Arbeitnehmerseite vertreten Hotel & Gastro Union, Syna und Unia.

Die Erhöhung orientiert sich nach Angaben der Sozialpartner an der erwarteten Teuerung. Als Grundlage hatten sie bereits in ihrer gemeinsamen Medieninformation vom Mai 2025 die jeweilige Septemberprognose des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO, vorgesehen.

Die neuen monatlichen Bruttomindestlöhne im Überblick

Für Mitarbeitende ohne Berufslehre steigt die Untergrenze von 3.713 auf 3.735 Franken brutto im Monat. Für Mitarbeitende mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einer gleichwertigen Ausbildung nennt die Tabelle künftig 4.555 Franken, gegenüber bisher 4.528 Franken. Das entspricht einer monatlichen Differenz von 27 Franken.

Die Übersicht zeigt alle veröffentlichten Ansätze. Grundlage ist die Vergleichstabelle des Schweizer Branchenmediums htr hotelrevue vom 28. September.

Kategorie und veröffentlichte Kurzbeschreibung 2026, CHF brutto/Monat 2027, CHF brutto/Monat
Ia: ohne Berufslehre 3.713 3.735
Ib: ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest 3.943 3.967
II: eidgenössisches Berufsattest oder gleichwertige Ausbildung 4.070 4.094
IIIa: eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder gleichwertige Ausbildung 4.528 4.555
IIIb: eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung 4.635 4.663
IV: Berufsprüfung 5.293 5.325
Gesonderter Ansatz für Praktikantinnen und Praktikanten 2.390 2.404

Die Beschreibungen sind Kurzfassungen. Welche Einstufung auf eine bestimmte Person zutrifft, lässt sich daraus allein nicht abschließend beurteilen. Ausbildungsanerkennung und besondere Beschäftigungskonstellationen brauchen eine gesonderte Einordnung. Praktikantinnen und Praktikanten führt die Veröffentlichung mit einem eigenen Ansatz auf.

Für Saisonverträge gilt die Erhöhung erst ab der Sommersaison

Grundsätzlich treten die neuen Mindestlöhne am 1. Januar 2027 in Kraft. Für Saisonverträge nennt die GastroSuisse-Mitteilung den Beginn der Sommersaison.

Die Mitteilung grenzt die Wintersaison längstens bis zum 30. April 2027 ab; die Sommersaison beginnt ab dem 1. Mai 2027. Dieser Hinweis betrifft Saisonverträge. Er begründet keine pauschale Ausnahme für sämtliche Beschäftigten eines Saisonbetriebs.

Bei einem Eintritt während der Wintersaison ist deshalb die konkrete Vertragskonstellation zu klären. Der Einführungstermin bestimmt, ab wann der höhere Monatsansatz in der Planung berücksichtigt wird.

Ein höheres vereinbartes Gehalt steigt nicht automatisch mit

Liegt ein bereits vereinbartes Gehalt über der neuen Untergrenze, sind diese Grenze und die individuelle Lohnvereinbarung getrennt zu betrachten. Eine allgemeine Anhebung aller Effektivlöhne um 0,6 Prozent beschreibt die Veröffentlichung nicht.

Die Tabelle nennt monatliche Bruttomindestlöhne. Für einen bestehenden Vertrag steht damit zunächst der Vergleich zwischen dem vereinbarten Lohn und der passenden neuen Untergrenze an.

Im Beispiel steigt der Bruttolohn für zehn Stellen um 220 Franken

Ein vereinfachtes Rechenmodell: Zehn Stellen der Kategorie Ia werden jeweils mit dem vollen veröffentlichten Monatsansatz von bisher 3.713 Franken vergütet. Sobald der neue Ansatz greift, beträgt die Differenz je Stelle 3.735 minus 3.713, also 22 Franken brutto im Monat.

Für die zehn Stellen ergibt die Rechnung 10 × 22 = 220 Franken zusätzlichen monatlichen Bruttolohn. Das Beispiel erfasst ausschließlich diese Monatsdifferenz. Weitere Lohnbestandteile und Arbeitgeberaufwendungen sind darin nicht enthalten; die gesamten Arbeitgeberkosten lassen sich daraus nicht bestimmen.

Legen Sie bei einem bevorstehenden Vertragsangebot für einen festgelegten Eintrittstermin die passende Kategorie und den Einführungstermin zugrunde. Übernehmen Sie den geltenden veröffentlichten Monatsbetrag in das Angebot und die zugehörige Budgetposition.

Nachgetragen am 22.10.2026; Quellenstand bis 15.10.2026.

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