Mittwoch, 6. Mai 2026 GastroNews – Magazin für Profis
Nachhaltigkeit

Das Tübingen-Urteil: Warum jetzt eine Welle von Verpackungssteuern auf die Gastronomie zurollt

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden – und mit einem Schlag die Spielregeln für To-go-Geschäfte verändert. Tübingen darf seine Verpackungssteuer erheben, McDonald’s ist mit seiner Beschwerde gescheitert. Für Gastronomen und Hoteliers bedeutet das: Die Debatte um Einwegverpackungen wird nicht mehr abstrakt geführt, sie landet direkt im Kassenbuch.

1. Einleitung: Das letzte Wort ist gesprochen

Stellen Sie sich vor, es ist Mittagspause, die Stadt ist voll, und an jeder Ecke stapeln sich Kaffeebecher und Burgerboxen. Genau dieses Bild wollte Tübingen verändern – und hat dafür eine lokale Verpackungssteuer eingeführt. Jahre später steht nun fest: Sie ist rechtens.

Ende November 2024 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer McDonald’s-Franchisenehmerin ab (Beschluss 1 BvR 1956/23). Damit endet ein juristisches Pingpong, das vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg über das Bundesverwaltungsgericht bis zur höchsten Instanz geführt hatte. Wo zunächst McDonald's gewann, folgte 2023 die Kehrtwende – und nun die finale Bestätigung: Kommunen dürfen solche Steuern erheben.

Die Signalwirkung? Enorm. Was in Tübingen begann, kann nun prinzipiell jede Stadt in Deutschland tun. Und viele wollen genau das. Für Betriebe heißt das: Die Zeit des Abwartens ist vorbei.

2. So funktioniert die Steuer (Fakten-Check)

Wer sich bisher nur am Rande mit dem Tübinger Modell beschäftigt hat, sollte jetzt genauer hinsehen. Denn die Satzung ist erstaunlich simpel – und gleichzeitig finanziell relevant.

In Tübingen gelten folgende Steuersätze:

Steuerschuldner ist immer der Betrieb, der die Ware ausgibt – egal ob Café, Restaurant, Bäckerei, Tankstelle oder Supermarkt mit To-go-Abteilung. Wichtig: Sie dürfen die Kosten an Ihre Gäste weitergeben, müssen es aber nicht. Einige Tübinger Betriebe haben auf Mischkalkulation gesetzt, andere haben Preise direkt angepasst, wieder andere setzen fast vollständig auf Mehrweg und vermeiden die Steuer so komplett.

Rechtlich wird die Abgabe als „örtliche Verbrauchsteuer“ eingeordnet. Der Einwand, dass To-go-Produkte oft gar nicht im Gemeindegebiet verzehrt werden, verfing vor Gericht nicht: Typischerweise passiert der Konsum eben doch vor Ort. Damit liegt die Steuer eindeutig im Handlungsspielraum der Kommune.

Mehr Details zum Urteil bietet etwa die ausführliche juristische Analyse auf dem BBH-Blog („BVerfG bestätigt Tübinger Verpackungssteuer“).

3. Bilanz aus der Praxis: Was hat es gebracht?

Was bedeutet die Steuer für eine Stadt und ihre Gastronomie, wenn sie tatsächlich umgesetzt wird? Tübingen liefert inzwischen ausreichend Daten, um diese Frage zu beantworten.

Seit Einführung der Steuer hat sich der Anteil der Betriebe, die Mehrweg aktiv anbieten, vervierfacht. Die Wirkung spüren nicht nur Gastronomen, sondern auch die kommunalen Betriebe: Mülleimer laufen seltener über, und die Aufwände im öffentlichen Raum sinken. Vor der Steuer lagen die Kosten für städtische Müllentsorgung bei fast 700.000 Euro pro Jahr – ein Betrag, der nun zumindest teilweise abgefedert wird.

Auch finanziell ist die Bilanz klar:

Ein Vertreter der Stadtverwaltung fasst es laut Kommunal.de so zusammen: „Die Steuer wirkt. Die Mülleimer sind leerer, und die Akzeptanz ist da.“ Ein lokaler Gastronom beschreibt es pragmatisch: „Am Anfang war der Aufwand nervig. Aber mittlerweile bringen fast alle Stammkunden ihre Becher mit oder nutzen das Pfandsystem, um die 50 Cent zu sparen.“

Für Betriebe zeigt sich: Wer clever auf Mehrweg umsteigt, spart nicht nur Kosten, sondern gewinnt Kundschaft, die Nachhaltigkeit honoriert.

4. Der Domino-Effekt: Welche Städte folgen?

Tübingen ist nicht mehr allein. Konstanz hat zum 1. Januar 2025 bereits eine nahezu identische Verpackungssteuer eingeführt – sicherlich nicht zufällig kurz vor Veröffentlichung des Karlsruher Beschlusses.

Und es bleibt nicht bei einzelnen Fällen. Laut Deutscher Umwelthilfe haben rund 120 Städte Interesse signalisiert, eigene Satzungen zu erarbeiten. Darunter:

Andere Städte winken ab: München, Berlin und Dresden zeigen sich skeptisch – vor allem wegen des Verwaltungsaufwands und der Befürchtung, Bürger und Betriebe zu überfordern.

Doch trotz dieser Skepsis ist klar: Der Trend ist da, und er dürfte sich beschleunigen. Die DUH spricht bereits von einem „Durchbruch“ und fordert Städte offen auf, nachzuziehen. Die Branchenplattform Food-service.de berichtet ebenfalls von regen Diskussionen in zahlreichen Rathäusern.

Für Gastronomen heißt das: Wer Filialen in verschiedenen Städten betreibt, sollte sich frühzeitig darauf einstellen, dass variable Regelungen bald Alltag werden.

5. Kritik & Herausforderungen für Betriebe

Die Vorteile liegen auf der Hand – weniger Müll, weniger Kosten für die Stadt, mehr Anreize für nachhaltige Systeme. Aber für die Gastronomie bringt die Steuer auch spürbare Belastungen.

Erstens: Bürokratie. Jede Kommune kann eigene Formulare, Fristen und Berechnungssysteme entwickeln. Für überregionale Betriebe droht ein Flickenteppich, der das Kassensystem und die Bonpflicht unnötig komplex macht.

Zweitens: Wirtschaftlichkeit. Manche Betriebe fragen sich, ob die Steuer nicht in die Berufsfreiheit eingreift. Das Gericht hat das geprüft – und verneint. Die Steuer sei verhältnismäßig und habe keine „erdrosselnde Wirkung“.

Drittens: Die Frage nach der Zuständigkeit. Kritiker argumentieren, Abfallrecht sei Sache des Bundes, nicht der Kommunen. Doch auch dieses Argument hält rechtlich nicht. Das BVerfG stellte klar: Kommunen dürfen örtliche Verbrauchsteuern erheben, solange keine bundeseinheitliche Steuer existiert.

Kurz gesagt: Der Weg für kommunale Alleingänge ist frei. Und genau das macht das Thema für viele Betriebe unübersichtlich.

6. Fazit & Handlungs-Tipps

Die Verpackungssteuer ist kein lokales Experiment mehr, sondern ein Präzedenzfall mit bundesweiter Wirkung. Wer jetzt noch wartet, wird später zahlen – im wahrsten Sinne des Wortes.

Für Gastronomen bedeutet das:

In den kommenden Jahren dürfte sich der Trend verstärken. Viele Städte stehen in den Startlöchern, andere werden folgen, sobald die ersten Erfolge sichtbar sind. Wer jetzt investiert, Prozesse anpasst und Mitarbeitende schult, sichert sich einen Vorsprung.

Kurz-Check für Ihren Betrieb

Wenn Sie jetzt anfangen, Ihre Mehrwegquote strategisch zu steigern, sind Sie nicht nur nachhaltiger unterwegs – Sie sind auch besser vorbereitet als viele Ihrer Mitbewerber. Die Verpackungssteuer mag lokal starten, aber ihr Einfluss ist längst national.

Weitere Bilder