1. Zu schade für die Tonne
Stellen Sie sich vor: Der Brunch war voll, die Gäste glücklich – aber im Kühlhaus stehen noch Bleche mit Quiche, Salaten und Desserts. Zu gut zum Wegwerfen, aber zu viel, um es noch zu verkaufen. Dieses Dilemma kennen die meisten Betriebe. Laut Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Statistischen Bundesamts landen jährlich rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel in Deutschland im Müll. Die Gastronomie trägt ihren Anteil dazu bei – nicht, weil sie verschwenderisch handeln möchte, sondern weil Nachfrage schwer kalkulierbar ist und Gäste bis zum letzten Öffnungsminute volle Theken erwarten.
Die gute Nachricht: Immer mehr Küchen lösen dieses Spannungsfeld pragmatisch. Spenden statt Entsorgen ist längst kein exotischer Sonderweg mehr, sondern gelebte Praxis – und ein starkes Signal an Gäste und Mitarbeitende.
2. Die Partner: Tafel, Foodsharing & Co.
Wer überschüssige Lebensmittel abgeben will, hat heute mehrere Partner zur Auswahl. Der Klassiker: die Tafeln. Mehr als 970 Standorte in Deutschland arbeiten mit dem Handel und zunehmend auch mit der Gastronomie zusammen. Für größere Mengen – etwa Palettenware, Menükomponenten aus Caterings oder Backwaren aus der hauseigenen Produktion – sind sie ideal. Viele Tafeln verfügen über eigene Kühlfahrzeuge und feste Abholrouten. Für Gastronomen bedeutet das: planbare Abläufe und eine hohe Professionalität.
Daneben gibt es die flexible Variante: Foodsharing e.V. mit seinen sogenannten Foodsavern. Über 500.000 Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz organisieren sich ehrenamtlich und holen auch kleine Mengen ab – vom Blech Pasta bis zu fünf übrig gebliebenen belegten Brötchen. Ein Foodsaver bringt es auf den Punkt: „Wir kommen auch für kleine Mengen. Für uns zählt jedes gerettete Brötchen, das nicht in der Tonne landet.“
Viele Foodsaver unterzeichnen bei der Abholung einfache Vereinbarungen oder Haftungsausschlüsse. Die Weitergabe erfolgt anschließend über sogenannte „Fairteiler“, also öffentliche Kühlschränke oder Regale, in denen die Lebensmittel kostenlos angeboten werden.
Weitere Partner sind lokale Initiativen wie Obdachlosenhilfen oder soziale Vereine. Hier gelten individuelle Absprachen, doch die Grundlogik bleibt: Wer etwas übrig hat, findet heute meist schnell jemanden, der es sinnvoll weitergeben kann.
3. Der Angstgegner: Haftung & Recht
Die größte Sorge vieler Gastronomen lautet: „Was passiert, wenn jemand von gespendetem Essen krank wird?“ Der BMEL-Leitfaden „Lebensmittel spenden“ schafft hier erhebliche Klarheit – und nimmt vielen Betrieben die Angst.
Grundsätzlich gilt: Wer Lebensmittel in Verkehr bringt, haftet für deren Sicherheit. Das betrifft auch Spenden. Allerdings endet die Haftung in der Regel bei der Übergabe – sofern Sie bis zu diesem Moment Ihre Sorgfaltspflichten eingehalten haben. Dazu zählen Kühlung, Hygiene und die Prüfung der Lebensmittelqualität.
Ein zentraler Punkt ist die Unterscheidung zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum.
• Produkte mit MHD dürfen Sie auch nach Ablauf spenden, solange sie sensorisch einwandfrei sind. Das bedeutet: sehen, riechen, probieren – und den Empfänger darauf hinweisen, dass das Datum überschritten ist.
• Produkte mit Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) sind tabu. Wenn es abgelaufen ist, ist jede Weitergabe verboten. Gerade bei Hackfleisch, frischem Fisch oder Geflügel gilt: Strikte Grenze.
Zivilrechtlich haben spendende Betriebe meist einen Vorteil: Bei einer Schenkung haften Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – nicht für leichte Fahrlässigkeit, wie es beim Verkauf der Fall wäre. Ein weiterer Satz aus dem BMEL-Leitfaden, der hier beruhigt: „Wer Lebensmittel spendet, handelt nachhaltig. Die rechtlichen Hürden sind oft niedriger als gedacht, solange die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist.“
Für vollständige Sicherheit lohnt ein Blick in den offiziellen BMEL-Leitfaden: Leitfaden Lebensmittel spenden. Und wie immer gilt: Wenn lokale Besonderheiten bestehen, hilft ein kurzer Austausch mit dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur. Erfahrungswert: Die meisten begrüßen Spenden ausdrücklich.
4. Logistik & Praxis: So läuft die Abholung
Wenn die rechtlichen Bedenken geklärt sind, kommt der Alltag. Und der ist meist einfacher, als viele denken. Die wichtigste Grundlage ist ein schlichtes Übergabeprotokoll: Was wurde wann, in welcher Menge und an wen übergeben? Dieser Beleg dient Ihnen als Nachweis der Rückverfolgbarkeit, die laut Lebensmittelrecht vorgeschrieben ist.
Auch die Kühlkette ist ein zentraler Punkt. Bis zur Übergabe liegt sie in Ihrer Verantwortung – danach beim Abholer, sei es die Tafel oder ein Foodsaver. Deshalb empfiehlt sich eine kurze Dokumentation der Temperaturen oder zumindest ein sauber gekühlter Lagerort bis zur Abholung.
Mit den meisten Organisationen lassen sich feste Abholzyklen vereinbaren, etwa täglich 30 Minuten vor Küchenschluss. Auch ein Behältertausch ist üblich: Die Organisation stellt stapelbare Boxen, die bei der nächsten Abholung wieder mitgenommen werden.
Was Sie nicht spenden sollten: Speisen, die bereits im Gästebereich standen – etwa Reste vom Buffet, an denen jeder vorbeigeatmet hat oder die Gäste vielleicht sogar berührt haben. Sicherer und hygienisch unkomplizierter sind deshalb Komponenten aus der Küche, also „Back-of-House“-Reste, die nie den Publikumsraum gesehen haben.
Mehr zum Ablauf finden Sie auf den Infoseiten von Foodsharing unter „Für Unternehmen“: foodsharing.de.
5. Win-Win: Image und Wirtschaftlichkeit
Wer spendet, spart zuerst einmal Entsorgungskosten. Mülltonnen, die nur halb so schnell voll werden, reduzieren laufende Gebühren – gerade bei häufiger Leerung kann das spürbar sein.
Auch steuerlich gibt es Rückenwind. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass Lebensmittelspenden, die kurz vor Ablauf stehen oder nicht mehr verkäuflich sind, als sogenannte „wertlose Ware“ gelten können. Das bedeutet: Keine Umsatzsteuer auf die Spende. Ein Vorteil, der sich bei regelmäßiger Abgabe schnell summiert.
Dazu kommt der Imageeffekt. Gäste achten zunehmend darauf, wie nachhaltig ein Betrieb arbeitet. Ein Tafel-Zertifikat im Eingangsbereich oder das bekannte Foodsharing-Sticker an der Scheibe signalisieren Verantwortung. Für Teams kann die Spendenpraxis ebenfalls motivierend sein. Ein Küchenchef fasst es so zusammen: „Früher tat es weh, das perfekte Buffet abzuräumen und wegzuwerfen. Heute wissen wir, dass es noch am selben Abend Bedürftigen hilft. Das motiviert das ganze Team.“
Fazit & Ausblick
Lebensmittel zu spenden ist heute einfacher und sicherer, als viele glauben. Die Rechtslage ist transparent, die Partner sind erfahren, und die Abläufe funktionieren auch in hektischen Küchen. Wer seine Prozesse sauber dokumentiert, spart nicht nur Entsorgungskosten, sondern stärkt auch sein Nachhaltigkeitsprofil – ein Faktor, der für Gäste und Mitarbeitende immer wichtiger wird.
In den kommenden Jahren dürfte sich das Netzwerk der Initiativen weiter ausbauen, digitale Plattformen werden die Abholung noch effizienter machen. Wenn Sie jetzt Strukturen schaffen, sind Sie früh dabei – und Ihrer Konkurrenz einen Schritt voraus.
Kurz-Check für Ihren Betrieb
- Haben Sie eine Liste von Lebensmitteln, die regelmäßig übrig bleiben?
- Gibt es in Ihrer Region eine Tafel oder Foodsharing-Gruppe mit Abholbereitschaft?
- Sind Übergabeprotokolle oder einfache Dokumentationsvorlagen vorbereitet?
- Wissen Ihre Teams über MHD und Verbrauchsdatum Bescheid?
- Haben Sie feste Abholzeiten definiert?