Dienstag, 14. Juli 2026 GastroNews – Magazin für Profis
Technologie

Digitaler Euro trotz Netzausfall

Die Europäische Zentralbank hat Anfang Juli Entwürfe für das Regelwerk eines möglichen digitalen Euro veröffentlicht. Darin wird der Bezahlmoment am Terminal greifbar: offline zahlen, Zahlung bestätigen, zurückerstatten, Beleg erzeugen. Gastronomie und Hotellerie müssen heute weder Terminals austauschen noch den digitalen Euro anbieten – können aber ihre Zahlungswege an diesen künftigen Anforderungen messen.

TL;DR

Der Milchschaum sitzt, die Espressotasse klirrt auf der Untertasse, der Gast hält das Handy ans Terminal. Ein kurzer Ton, ein Blick aufs Display – und weiter geht’s.

So soll es sein. Doch manchmal ist das Netz schwach, das WLAN voll oder die Verbindung gerade dort verschwunden, wo die Schlange am längsten ist. Für solche Momente bekommt der mögliche digitale Euro nun Konturen.

Die Europäische Zentralbank, die Zentralbank der Eurozone, hat am 2. Juli Version 0.91 eines Regelwerks und technische Prozessbeschreibungen veröffentlicht. Es geht um mögliches digitales Zentralbankgeld im Euroraum – weder um eine Kryptowährung noch um eine Kundenkarte.

Gerade das macht die Unterlagen für Betriebe interessant. Sie lesen sich stellenweise wie die Bedienungsanleitung für einen Bezahlvorgang, der noch gar nicht an der Kasse angekommen ist.

Das Regelbuch bleibt im Entwurfsregal

V0.91 trägt den Status „DRAFT“. Die EZB nennt das Dokument einen vorläufigen, unverbindlichen Entwurf und schreibt ausdrücklich dazu, dass es nicht für Pilot oder Umsetzung verwendet werden soll.

Der mögliche digitale Euro ist also weder an der Rezeption verfügbar noch eine neue Pflicht für den Kaffee-to-go. Auch die zugrunde liegende Verordnung ist noch nicht verabschiedet.

Die EZB will erst nach einem entsprechenden Rechtsakt entscheiden, ob sie einen digitalen Euro ausgibt. Für eine mögliche erste Ausgabe nennt sie 2029 als Ziel – unter der Annahme, dass die Verordnung 2026 angenommen wird.

Das ist eine Planung mit Bedingungen, kein Startschuss.

Offline, aber mit Ordnung

In den Unterlagen ist vorgesehen, dass der digitale Euro online und offline nutzbar sein könnte. Als mögliche Offline-Instrumente stehen dort etwa Smartphones, batteriegestützte Karten und technische Brückenlösungen für Karten.

Für das Team am Counter sähe die Szene vertraut aus: Betrag eingeben, Gerät an das Terminal halten, Bestätigung abwarten. Im Hintergrund läuft allerdings eine eigene Sicherheitslogik.

Die Prozessbeschreibungen sehen Prüfungen für Offline-Transaktionen vor. Ist ein vorgesehenes Limit überschritten, soll die Zahlung abgelehnt werden. Das Terminal soll diese Ablehnung und ihren Grund anzeigen.

Offline bedeutet also nicht: Gerät dranhalten, fertig, egal was passiert. Es bedeutet: Die Zahlung kann ohne aktuelle Verbindung nach klaren Regeln abgewickelt werden.

Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Auch beim künftigen digitalen Euro bräuchte die Servicekraft einen ruhigen Ausweichweg, falls das Display Nein sagt: anderes Zahlungsmittel, erneuter Versuch oder ein sauber dokumentierter Vorgang.

Nach einer erfolgreichen Offline-Zahlung soll das Terminal die Zahlung als abgeschlossen anzeigen. Später, wenn die Verbindung wieder steht, kann die weitere Verarbeitung angestoßen werden. Wie das im einzelnen Kassensystem aussieht, ist damit noch nicht entschieden.

Ein Storno braucht eine Spur zurück

Im Restaurant ist eine Zahlung selten nur ein Häkchen auf dem Display. Ein Dessert wird falsch gebucht. Ein Deposit muss an der Rezeption teilweise zurück. Ein Gast zahlt eine einzelne Nebenleistung doch aufs Zimmer.

Die EZB-Entwürfe führen deshalb auch Rückerstattungen am POS auf – online und offline. Eine Rückgabe soll auf eine bereits abgewickelte Zahlung zurückgehen und kann vollständig oder teilweise erfolgen.

Bei zu erstattenden Zusatzkosten darf sie laut Entwurf sogar über den ursprünglichen Zahlungsbetrag hinausgehen. Das ist für Hotels mit Korrekturen, Stornos und verschiedenen Leistungspositionen deutlich interessanter als die bloße Frage, ob ein Tap funktioniert.

Auch der Beleg ist mitgedacht. Für Akzeptanzgeräte ist vorgesehen, dass bestimmte Daten ausgelesen und die letzten vier Ziffern einer digitalen-Euro-Kontonummer auf dem Zahlungsbeleg angezeigt werden.

Der spätere Praxistest liegt damit in kleinen Fragen: Findet das Team die Ursprungstransaktion? Passt die Rückgabe in Kasse, Rechnung und Tagesabschluss? Und versteht der Gast auf seinem Bon, was gerade passiert ist?

Vier Cent mit Sternchen

HOTREC, der europäische Dachverband des Hotel- und Gastgewerbes, bringt noch eine zweite Ebene in die Debatte: die Gebühren.

Der Verband fordert für Online-Zahlungen mit digitalem Euro langfristig höchstens 0,1 Prozent Händlerentgelt – gedeckelt bei vier Cent pro Transaktion. Offline soll gar keine Händlergebühr anfallen. Für niedrigwertige Zahlungen am physischen Terminal schlägt HOTREC zum Start eine Null-Gebühren-Regelung vor.

Vier Cent für den Espresso-Bon klingen zunächst nach einer kleinen Zahl. Bei vielen kleinen Zahlungen über Bar, Terrasse, Bäckereitheke, Roomservice oder einzelne Nebenleistungen an der Rezeption wird daraus schnell ein Thema für die Monatsauswertung.

Wichtig bleibt die Einordnung: Das sind Forderungen des Verbands. Keine Gebührenzusage der EZB, keine geltende Obergrenze und kein neues Preisrecht.

Heute Fragen, morgen weniger Hektik

Der geplante Pilot soll laut EZB in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen und zwölf Monate dauern. Ausgewählte Zahlungsdienstleister, Händler und Eurosystem-Mitarbeitende sollen ihn testen.

Bis dahin lohnt sich eine kurze Inventur der eigenen Zahlungswege. Nicht als Zukunftsprojekt mit bunten Folien, sondern dort, wo der Alltag sowieso knirscht:

Ein Gespräch mit Kassenanbieter oder Zahlungsdienstleister reicht fürs Erste. Gefragt sind Update-Wege, Schnittstellen und die Antwort darauf, was bei einer unterbrochenen Verbindung wirklich passiert.

Das Regelwerk ist noch ein Entwurf. Der Bezahlmoment mit schlechtem Netz ist es nicht.

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