TL;DR
- Lose Ware wird in Deutschland und der Schweiz auf Grundlage des Nettogewichts verkauft.
- Jede Verpackungsvariante erhält ein dokumentiertes Leergewicht und einen passenden Festtara-Wert.
- Der Drei-Boxen-Test verfolgt Gewicht, Preis und Bon durch denselben internen Vorgang.
- Neue Schalen, andere Lieferanten und Änderungen im Kassensystem lösen einen erneuten Tara-Test aus.
Der Kontrollfall aus Adana ist ein türkischer Anlass. Gıda Hattı berichtet dort über Verpackungstara und Preisangaben. An einer Salatbar führt dieselbe Frage direkt zur Waage: Stimmt das Leergewicht der Box mit dem Wert überein, den das System abzieht?
Die Werte in diesem Artikel sind ein GastroNews-Rechenbeispiel. Eine leere Box wiegt 12 Gramm, gefüllt stehen 262 Gramm auf der Waage. Der Tara-Abzug ergibt 250 Gramm Nettogewicht. Die Beispielwerte beschreiben keinen Marktwert für Verpackungen.
Für Deutschland erläutert das Sächsische Eichwesen, dass Verpackungsmaterial bei loser Ware vor der Preisermittlung abgezogen wird. In der Schweiz beschreibt METAS, das Eidgenössische Institut für Metrologie, den Offenverkauf nach Nettomenge. Beide Quellen stehen für ihre jeweiligen Rechtsräume.
So prüft das Team drei Boxen und ihre Tara-Werte
Der Drei-Boxen-Test ist eine betriebliche Prüfmethode für Salatbar, Feinkosttheke, Hotelshop und Take-away. Das Team nimmt eine leichte Schale, eine Standardschale und eine schwerere Box, die alle für denselben Gewichtsartikel vorgesehen sind.
Jede leere Verpackung kommt einzeln auf eine geeichte Handelswaage. Die Prüftabelle hält Verpackungsartikel, Lieferant, Messdatum und Leergewicht fest. Daneben steht der Sollwert aus Waage oder Artikelstamm, ergänzt um die Differenz in Gramm.
Der Vergleich bindet den gespeicherten Festtara-Wert an die Box, die an der Theke ausgegeben wird. Materialstärke, Größe und Deckel können das Leergewicht verändern. Der Einkauf startet den Test daher auch bei einem Lieferantenwechsel oder einer neuen Verpackungscharge.
Festtara bedeutet, dass die Waage für eine wiederkehrende Verpackung automatisch einen gespeicherten Wert abzieht. Das Sächsische Eichwesen nennt solche gespeicherten Festtara-Werte für Papier, Tüten oder Becher als Praxisfall an Kassenwaagen.
So werden Nettogewicht, Etikett und Kassenbon abgeglichen
Eine interne Probebestellung mit festem Füllgewicht läuft durch Waage, Etikettendruck, Kassensystem und Bon. Der Prüfbogen erfasst Bruttogewicht, Tara, Nettogewicht, Grundpreis, Verkaufspreis, Artikelnummer und Bonnummer.
Im GastroNews-Rechenbeispiel ergeben 262 Gramm Bruttogewicht minus 12 Gramm Tara 250 Gramm Nettogewicht. Diese 250 Gramm sind der Wert, den Etikett und Kassenbon zum Preis führen.
Bei verbundenen Kassenwaagen prüft das Team zusätzlich die Schnittstelle: Kommen Gewicht, Tara und Preis im POS mit denselben Werten an? Für Selbstbedienung wird außerdem die Nullanzeige nach dem Tara-Abzug kontrolliert. Die Eichämter Bremen und Bremerhaven führen Papier, Folie, Plastikbecher, Schalen und Pappfoodcontainer als Tara auf.
Was bei einer zu niedrigen Tara für die schwere Box passiert
Für den Fehlerlauf nutzt das Team eine schwerere Schale, während im Artikelstamm noch die Tara der Standardschale hinterlegt ist. Im Beispiel wiegt die Box 20 Gramm, die gespeicherte Tara beträgt 12 Gramm. Bei 262 Gramm Bruttogewicht rechnet das System 250 Gramm ab, obwohl nur 242 Gramm Ware in der Box liegen. Acht Gramm Verpackung fließen in den Nettowert ein.
Das Team dokumentiert, ob die Waage eine abweichende Tara anfordert, ob der Artikelstamm den alten Wert verwendet oder ob der Boxwechsel vor der Ausgabe auffällt. Die interne Musterbestellung endet vor einem Verkauf an Gäste.
Für den Test dürfen Mitarbeitende die üblichen Tara-Bedienelemente verwenden. Eichsiegel und geschützte Geräteparameter bleiben unverändert. Korrekturen an Festtara-Werten sowie an Waage, Artikelstamm oder Schnittstelle liegen bei autorisierten Personen nach Vorgabe des Waagen- oder Kassenanbieters.
Warum jede Box den passenden Tara-Wert im System braucht
Jede freigegebene Box erhält eine klare Verbindung zu Messwert und Festtara. Die Prüfakte führt Verpackungsvariante, Leergewicht, hinterlegten Wert, Testergebnis, verantwortliche Person und Freigabe zusammen.
Die Checkliste des Sächsischen Eichwesens trägt den Stand 11. Mai 2026 und nennt für die meisten Handelswaagen eine Eichung alle zwei Jahre. Das Kennzeichen am konkreten Gerät und die dafür geltende Frist werden durch die Waagenverantwortlichen geprüft.
Vor der ersten Ausgabe stellt das Team die neue Box leer auf die Waage, trägt ihr Gewicht in die Prüftabelle ein und gleicht den Wert mit Etikett und Kassenbon ab.