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Management & Recht

Arbeitszeiterfassung 2026: Pflicht, Praxis & Lösungen für die Gastro

Seit dem BAG-Urteil von 2022 besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits – doch viele Betriebe warten noch immer auf das „neue Gesetz“. 2026 soll nun endgültig klar geregelt werden, in welcher Form dokumentiert werden muss. Für Gastronomie und Hotellerie bedeutet das: raus aus der Zettelwirtschaft, rein in digitale und praxisnahe Lösungen. Was auf Sie zukommt – und wie Sie das ohne Bürokratie-Overkill umsetzen –, erklärt dieser Praxis-Guide.

Arbeitszeiterfassung 2026: Pflicht, Praxis & Lösungen für die Gastro

TL;DR

Teaser:

Seit dem BAG-Urteil von 2022 besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits – doch viele Betriebe warten noch immer auf das „neue Gesetz“. 2026 soll nun endgültig klar geregelt werden, in welcher Form dokumentiert werden muss. Für Gastronomie und Hotellerie bedeutet das: raus aus der Zettelwirtschaft, rein in digitale und praxisnahe Lösungen. Was auf Sie zukommt – und wie Sie das ohne Bürokratie-Overkill umsetzen –, erklärt dieser Praxis-Guide.

1. Zwischen BAG-Urteil und Gesetz 2026

Stellen Sie sich vor: Ein Kollege aus der Branche erzählt beim Stammtisch, er warte erst einmal ab, was die Politik da im Jahr 2026 beschließt. Klingt vertraut? Viele Gastronomen glauben, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung beginne erst mit dem neuen Gesetz. Tatsächlich gilt sie längst. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits im September 2022 (Beschluss 1 ABR 22/21) klargestellt, dass Arbeitszeiten vollständig zu erfassen sind.

Das geplante Gesetz für 2026 definiert vor allem das „Wie“: Die Erfassung soll künftig elektronisch erfolgen und damit manipulationssicher sein. Die Grundidee dahinter: Mitarbeiterschutz, klare Ruhezeiten und bessere Kontrolle unbezahlter Mehrarbeit. Oder wie es ein Arbeitsrechtler sinngemäß formuliert: „Wer jetzt noch wartet, handelt fahrlässig. Die Pflicht existiert – das Gesetz regelt nur noch Details wie die digitale Form und Bußgelder.“

Für die Praxis heißt das: Wenn Sie noch mit Papierzetteln, Wandkalendern oder losem Excel arbeiten, sollten Sie jetzt handeln. Nicht irgendwann.

2. Was sich 2026 konkret ändert (oder ändern soll)

Sobald das Arbeitszeitgesetz modernisiert wird, dürfte ein Punkt besonders relevant werden: die verpflichtende elektronische Erfassung. Der Gesetzesentwurf, den verschiedene Fachmedien wie Markt und Mittelstand zusammenfassen, geht davon aus, dass Papierlisten künftig nicht mehr ausreichen – es sei denn, Sie fallen unter eine mögliche Ausnahme für Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden.

Was muss dokumentiert werden?

Diese Daten sollen „am selben Tag“ oder zumindest sehr zeitnah erfasst werden. Hintergrund ist der Manipulationsschutz, der durch manuelles Nachtragen am Monatsende kaum gewährleistet wäre.

Dazu kommen mögliche Tariföffnungen, die gerade für DEHOGA-Mitgliedsbetriebe spannend werden könnten. Tarifpartner könnten Ausnahmen vereinbaren oder spezielle Regeln festlegen – ein Punkt, den der Verband in seinem Positionspapier ausdrücklich fordert.

Kurz: 2026 bringt vor allem Klarheit zur Form der Zeiterfassung. Die Pflicht an sich steht längst fest – daher macht es Sinn, digitale Systeme schon jetzt in den Betriebsalltag einzubauen.

3. Vertrauensarbeitszeit: Tot oder nur anders?

Kaum ein Thema sorgt für so viel Verwirrung wie die Frage: Ist Vertrauensarbeitszeit jetzt verboten? Die Antwort: Nein. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – aber eben nicht ohne Dokumentation.

Vertrauen bedeutet heute: Sie kontrollieren nicht jeden einzelnen Beginn und jedes einzelne Ende, doch die Zeiten werden trotzdem erfasst. Das kann durch die Mitarbeitenden selbst erfolgen, zum Beispiel in Küche oder Service. Entscheidend ist, dass Sie als Arbeitgeber per Stichprobe prüfen, ob die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden, insbesondere die 11-stündige Ruhezeit zwischen zwei Schichten.

Die Pauschalregel „trage ich später ein“ ist damit passé. Die Delegation der Erfassungspflicht an Teamleiter oder Mitarbeitende ist dagegen absolut zulässig und sogar praxistauglich. Ein Küchenchef formulierte es im Gespräch sinngemäß so: „Am Anfang haben alle gemeckert wegen der Überwachung. Jetzt sind alle froh, dass jede Überstunde schwarz auf weiß steht und abgefeiert werden kann.“

Vertrauen und Transparenz schließen sich nicht aus – sie stützen sich sogar gegenseitig.

4. Praxis-Guide: Küche vs. Service vs. Verwaltung

Ein Restaurant oder Hotel hat selten ein einheitliches Arbeitsumfeld. Deshalb braucht es verschiedene Erfassungsmethoden, die zum jeweiligen Bereich passen.

Küche

Wasser, Fett, Handschuhe, Hitze – ein Smartphone hat hier nichts verloren. Apps mögen praktisch sein, funktionieren aber kaum im hektischen Küchenalltag. Besser geeignet sind stationäre Terminals, etwa Tablets an der Wand, die per Chip oder Code bedient werden. Manche Betriebe setzen auf Transponder, die am Schlüsselbund oder an der Schürze hängen.

Service & Aushilfen

Hier bietet sich das Gegenteil an: maximale Mobilität. Eine Zeiterfassungs-App auf dem privaten Smartphone (BYOD) ist völlig ausreichend – viele Systeme bieten GPS-freie, datenschutzkonforme Varianten. Wer schon ein modernes Kassensystem nutzt, sollte prüfen, ob dort ein Zeiterfassungsmodul integriert ist. Der Login ins Kassensystem könnte dann automatisch den Arbeitsbeginn markieren.

Verwaltung / Backoffice

Im Büro reicht in der Regel ein browserbasiertes Tool. Der Vorteil: Diese Lösungen lassen sich oft direkt mit der Personalplanung oder dem Lohnprogramm kombinieren.

Integration in den Dienstplan

Viele digitale Systeme gleichen Ist- und Sollzeiten automatisch ab. Das bedeutet: Wenn jemand kurz vor der 10-Stunden-Grenze steht oder Ruhezeiten unterschritten werden, erhalten Sie eine Warnung. Anbieter wie TimeTac erklären, wie solche Funktionen auf die kommende Arbeitszeitreform vorbereitet werden.

Der zentrale Tipp: Bevor Sie ein neues System kaufen, prüfen Sie, ob vorhandene Tools – Kassensystem, Hotelsoftware, Personalplaner – bereits Zeiterfassung anbieten. Viele tun es.

5. Chancen statt Schikane: Flexibilisierung

Das Reformprojekt 2026 ist nicht nur Bürokratie. Es bietet auch Chancen. Verbände wie der DEHOGA fordern seit Jahren eine Abkehr von der starren täglichen Höchstarbeitszeit (derzeit 10 Stunden). Stattdessen soll der Fokus stärker auf der Woche liegen.

Warum das für die Gastronomie relevant ist?

Weil Events, Hochzeiten oder Messe-Caterings selten in 8-Stunden-Blöcke passen. Wer eine 50-Stunden-Woche über mehrere Tage verteilt, braucht Flexibilität – und eben den digitalen Nachweis, dass trotzdem Ruhezeiten eingehalten werden.

Ohne digitale Zeiterfassung wäre diese Flexibilisierung nicht möglich. Sie ist die Grundlage für moderne Arbeitszeitmodelle, faire Vergütung und ein gleichmäßigeres Belastungsprofil im Team.

Fazit & Ausblick

Die Arbeitszeiterfassung ist längst Pflicht – und ab 2026 soll sie digital werden. Wer jetzt auf moderne Tools setzt, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Transparenz und Fairness im Team. Die Zettelwirtschaft wird verschwinden, dafür entstehen effizientere Abläufe und bessere Planbarkeit.

In den kommenden Jahren dürfte die Reform weitere Flexibilität bringen, etwa durch eine Wochenarbeitszeit statt Tagesobergrenze. Mit einer funktionierenden digitalen Lösung sind Sie darauf bestens vorbereitet. Wenn Sie die Umstellung frühzeitig angehen, sind Sie nicht nur gesetzeskonform unterwegs, sondern auch einen Schritt voraus – im Wettbewerb um Mitarbeitende und effiziente Abläufe.

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