Freitag, 10. Juli 2026 GastroNews – Magazin für Profis
Management & Recht

Lohnband statt Ratespiel

Lohnband statt Ratespiel

TL;DR

Die Stellenanzeige ist fast fertig. Servicekraft gesucht. Nettes Team. Faire Bezahlung. Flexible Zeiten.

Früher klang das harmlos. Heute klingt es dünn.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt, dass Bewerbende rechtzeitig Informationen zum Anfangsentgelt oder zur Spanne bekommen, etwa in der Anzeige oder vor dem Gespräch. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten lief am 7. Juni 2026 ab. In Deutschland war die Umsetzung zum 21. Juni 2026 noch verzögert.

Für Betriebe heißt das: keine Panikzahl ins Portal schreiben. Besser ist ein kurzer Blick auf die eigene Lohnlogik. Denn im Gastgewerbe hängt Entgelt an vielen kleinen Dingen. Station, Kasse, Spätdienst, Bankett, Schlüssel, Reservierung, Pass, Anleitung neuer Kräfte.

Wer das vorher sortiert, macht die Anzeige stärker. Und das Gespräch ruhiger.

Erst die Rolle, dann die Zahl

Ein Lohnband beginnt nicht bei 14, 16 oder 18 Euro. Es beginnt bei der Aufgabe.

Eine Servicekraft auf der Terrasse ist etwas anderes als eine Schichtleitung im Abendservice. Eine Frühstückskraft mit klarer Strecke ist etwas anderes als jemand, der Beschwerden löst, abrechnet und den Tagesabschluss macht. Auch Rezeption, Reservierung und Spätdienst sind im Hotel selten dieselbe Rolle.

Kleine Betriebe brauchen dafür keine große HR-Matrix. Drei Stufen reichen oft.

Einstieg: klare Aufgaben, Einarbeitung, Rückendeckung.

Sicher selbstständig: eigene Station, Systeme verstanden, Gäste führen, Standards halten.

Verantwortung: abschließen, anleiten, bestellen, Dienst tragen, Entscheidungen vorbereiten.

Dann wird aus einer vagen Anzeige ein brauchbarer Satz: „Service, Einstieg bis Schichtverantwortung, 14 bis 18 Euro je nach Rolle und Erfahrung.“ Noch besser ist, intern genau zu wissen, was die 18 Euro auslöst.

Eine Spanne darf Luft haben. Sie darf nur nicht so breit sein, dass am Ende wieder niemand weiß, wofür sie steht.

Zuschläge raus aus dem Nebel

Im Gastgewerbe ist Entgelt selten ein einzelner Stundenlohn.

Da sind Sonntage, Feiertage, Nachtarbeit, Saisonspitzen, freiwillige Zulagen, Personalessen, Unterkunft, Fahrtkosten, Weiterbildung, Bonusmodelle und Trinkgeld. Alles wichtig. Aber bitte nicht zu einer großen Werbezahl verrühren.

Die Richtlinie versteht Entgelt breit. Neben dem Grundlohn gehören auch weitere Leistungen in Geld oder Sachleistung in den Blick. Für die Stellenanzeige ist die praktische Regel einfach: Grundlohn, Zuschläge, Trinkgeld und Benefits getrennt nennen.

Eine klare Formulierung kann so aussehen: „Stundenlohn 15,50 bis 17,50 Euro je nach Rolle und Erfahrung, plus Sonntags- und Feiertagszuschläge nach Regelung; Trinkgeldpool separat.“

Das wirkt weniger glänzend als eine Maximalzahl mit vielen Annahmen. Es hält aber besser.

Trinkgeld ist kein Lohnersatz. Personalessen, Unterkunft oder Fahrtkostenzuschuss können gute Bausteine sein, brauchen aber ihre eigene Erklärung und saubere Behandlung. Die Anzeige muss nicht jedes Detail ausbreiten. Sie sollte nur keine Summe versprechen, die später im Gespräch zerfällt.

Das Team liest mit

Eine Gehaltsspanne bleibt nicht im Bewerbungsportal. Sie landet im Teamchat.

Wenn ein Betrieb neue Leute „bis 18 Euro“ sucht, während langjährige Kräfte bei 15,50 Euro stehen, ist das kein kleines Formulierungsproblem. Dann geht es um Vertrauen.

Vor der Veröffentlichung hilft ein kurzer interner Check. Wer liegt im bestehenden Team unter dem neuen Band? Wer darin? Wer darüber? Und warum?

Die schlechteste Antwort lautet: weil jemand besser verhandelt hat.

Besser ist eine Sprache, die im Betrieb jeder wiedererkennt: Das Band hängt an Rolle und Verantwortung. Nächste Stufe nach Einarbeitung. Nächste Stufe nach Kassenfreigabe. Nächste Stufe mit eigener Station. Nächste Stufe bei Schichtleitung, Bankettverantwortung oder Anleitung neuer Kolleginnen und Kollegen.

So wird Transparenz kein Schaukasten für alte Schieflagen. Sie wird ein Weg, über Entwicklung zu sprechen, bevor der Frust größer wird.

Was die Richtlinie trifft

Die Richtlinie (EU) 2023/970 wurde am 10. Mai 2023 beschlossen und am 17. Mai 2023 veröffentlicht. Sie soll gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit stärken. Hintergrund ist auch der Gender Pay Gap: Eurostat nennt für die EU 2024 einen unbereinigten Wert von 11,1 Prozent, Destatis für Deutschland 16 Prozent.

Für das Recruiting ist Artikel 5 zentral. Bewerbende sollen Informationen zum Anfangsentgelt oder zur Spanne erhalten, auf Basis objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien. Diese Information soll rechtzeitig vor dem Gespräch oder vor Vertragsabschluss vorliegen.

Außerdem dürfen Arbeitgeber Bewerbende nicht nach aktuellem oder früherem Entgelt fragen. Die alte Frage „Was verdienen Sie denn jetzt?“ gehört aus dem Gesprächsleitfaden gestrichen.

Stellenanzeigen und Jobtitel sollen geschlechtsneutral sein. Die Berichtspflichten greifen nach der Richtlinie ab 100 Beschäftigten, gestaffelt nach Größe. Viele Cafés, Restaurants und kleinere Hotels liegen darunter. Die Recruiting-Frage trifft sie trotzdem.

Für Deutschland gilt: Zum 21. Juni 2026 war die nationale Umsetzung noch nicht abgeschlossen. Betriebe sollten also nicht so schreiben, als sei jede Detailpflicht bereits eins zu eins deutsches Recht. Aber die Richtung ist klar genug, um die eigenen Anzeigen jetzt aufzuräumen.

Der Zettel vor der Anzeige

Vor der nächsten Ausschreibung reicht oft ein Blatt Papier.

Welche Rolle wird wirklich gesucht? Welche drei Stufen gibt es dafür? Welche Verantwortung unterscheidet diese Stufen? Welches Lohnband passt dazu? Welche Zuschläge, Trinkgelder, Sachbezüge und Benefits laufen separat? Passt das Band zum bestehenden Team?

Danach wird auch das Gespräch einfacher. Kein Blick auf das alte Gehalt. Keine Verhandlung im Nebel. Stattdessen: Einstieg hier, Entwicklung dorthin, nächste Stufe bei dieser Verantwortung.

Das ist keine perfekte Personalabteilung. Es ist ein sauberer Zettel, der im Büro, in der Küche und an der Rezeption dieselbe Sprache spricht. Genau damit wird aus 14 bis 18 Euro ein Lohnband, das trägt.

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